„Bürgeranwalt“: Zu schnelle Krankschreibung von Schülerinnen und Schülern?
Am 16. September um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 16. September 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Betreuungsproblem
Herr und Frau S. aus Niederösterreich haben sich 44 Jahre lang um ihre körperlich und geistig beeinträchtigte Tochter gekümmert und möchten sie jetzt in einer Wohngemeinschaft in der Nähe unterbringen. Weil dort die spezielle Personalausstattung dafür nicht zur Verfügung steht, scheitert die Übersiedlung. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert von der Behörde mehr Kreativität bei der Unterstützung von Familie S.
Engpass Intensivpflege
Die 64-jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie. Seit mehr als zehn Jahren muss die Pensionistin, deren größter Wunsch es ist, zu Hause betreut zu werden, über ein Tracheostoma beatmet werden. Die Familie, die sich bisher rund um die Uhr um sie gekümmert hat, ist jetzt an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt. Sie bemüht sich deshalb um eine kompetente Hauskrankenpflege, scheitert aber daran, dass in Osttirol Intensivpflegekraft-Kapazitäten fehlen und es zwischen Land Tirol und ÖGK zu „Abstimmungsschwierigkeiten“ gekommen ist. Konnte das Problem nach mehrmaliger Berichterstattung in „Bürgeranwalt“ gelöst werden?
Zu schnelle Krankschreibung?
Schuldirektorinnen und -direktoren aus Wien haben sich an „Bürgeranwalt“ gewandt, weil wochen- und monatelange Krankschreibungen von Schülerinnen und Schülern für sie nicht nachvollziehbar sind. Beschwerden bei der Ärztekammer seien erfolglos geblieben. Die Folge: Viele dieser Schüler:innen würden ohne Abschluss bleiben. Der Kritik in „Bürgeranwalt“ stellen sich der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer und der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber.
Nachgefragt: Teure Sonderklasse
Eine steirische Pensionistin wurde 2019 wegen starker Darmblutungen ins Spital eingeliefert. Nachdem ihr mitgeteilt worden war, dass sie wegen Platzmangels auf den Gang verlegt werde, entschied sich die damals 70-Jährige für die Sonderklasse. Dabei sei der Patientin aber nie mitgeteilt worden, dass die medizinische Versorgung zusätzlich Geld kosten würde. Es sei lediglich von einem Zimmeraufschlag von rund 160 Euro pro Tag die Rede gewesen. Nun werden von Frau Z. zusätzlich mehr als 1.800 Euro für „medizinische Leistungen“ von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid eingefordert. Jetzt gibt es eine vielleicht richtungsweisende Entscheidung in diesem Fall.
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