Bundesweite Kontrollaktion der Biotonnen – Was darf in die Tonne und was nicht?
Ab Montag finden in vielen Landkreisen und Städten in Deutschland Kontrollen der Biotonnen statt. Der VERBUND KOMPOSTIERBARE PRODUKTE E.V. (VERBUND) begrüßt das Ziel der Aktion. Denn eine bessere Aufklärung der Bürger darüber, was in der Biotonne entsorgt werden darf und was nicht, ist wichtig, um Fehlwürfe und damit eine Verunreinigung des gesammelten Bioguts zu reduzieren.
Noch immer werden Küchenabfälle in Haushalten zu häufig in herkömmlichen Tüten oder Obst- und Gemüsebeuteln aus konventionellem Kunststoff gesammelt und entsorgt, die in den Anlagen nicht abbauen und die Qualität der produzierten Komposte mindern. Dagegen sind „DIN_plus_“ – zertifizierte, kompostierbare Bioabfall-Beutel laut Bioabfallverordnung für die Entsorgung über die Biotonne zugelassen [1] und werden von vielen Haushalten bereits für die saubere Sammlung von Bioabfällen eingesetzt [2]. Sie sind eine bessere Alternative zu Zeitungspapier und anderen, nicht zertifizierten oder nicht zugelassenen Hilfsmitteln. Sie tragen dazu bei, Einträge von konventionellen Kunststoffen in die Biotonne zu reduzieren und gleichzeitig Verluste des wertvollen Bioguts über den Restmüll zu vermeiden. Dadurch kann insgesamt mehr Biogut sauber getrennt gesammelt und der ökologisch besseren Kompostierung oder Vergärung zugeführt werden [3, 4].
Um die zugelassenen Bioabfall-Beutel sofort erkennbar und von anderen herkömmlichen Plastiktüten unterscheidbar zu machen, hat der deutsche Gesetzgeber verpflichtende Vorgaben für ein einheitliches Design der Beutel durch den flächigen Aufdruck des „Keimling“-Symbols definiert. Dies schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl für den Verbraucher als auch für die Entsorger. Darüber hinaus müssen die zugelassenen Bioabfall-Beutel überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen und nach höchstens sechs Wochen in industriellen Kompostierungsanlagen desintegrieren. Dass dies funktioniert, wurde in zahlreichen Tests und Studien nachgewiesen [5, 6] und wird im Rahmen der „DIN_plus_“-Zertifizierung überprüft.
Trotz der bundesweiten gesetzlichen Zulassung der Bioabfall-Beutel können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort abweichende Regelungen für die Hilfsmittel zur Sammlung über die Biotonne festlegen und die Verwendung der Beutel ausschließen. „Das ist schade, denn damit geht eine große Menge wertvollen Bioguts für eine nachhaltige Weiterverarbeitung zu Kompost und Bioenergie verloren“, sagt Peter Brunk, Vorsitzender des Verbund. „Zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Beutel sorgen nachweislich für eine Steigerung der Sammelmenge und erzielen gleichzeitig eine deutliche Reduzierung von Kunststoffen im Kompost – und das ist doch unser gemeinsames Ziel“, so Brunk abschließend.
QUELLEN
[1] Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 5. Mai 2022: Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen, vom 28. April 2022, Artikel 1 Änderung der Bioabfallverordnung, http://ots.de/kHoF9U
[2] C.A.R.M.E.N. e.V (2022).: Nico Arbeck, Julia Lehmann, Nadine Sporrer, Ursula Peintner Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH: Dr-Ing. Michael Kern, Hans-Jörg Siepenkothen: Abschlussbericht zum Modellprojekt, Praxistest Bio-Beutel – Kreislaufwirtschaft mit kompostierbaren Obst- und Gemüsebeuteln, Projektlaufzeit: 01.12.2020 – 28.02.2022, https://ots.de/rerzRO
[3] Michael Kern et al. (2020) Kunststoffe im Kompost, Praxisversuche zur Bestimmung der Polymerzugehörigkeit., Müll und Abfall, Ausgabe 5-2020, https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.05.05
[4] Helmut Schmidt, Gerald Stutz, Dr. Timon Gruber (2017): Praxisversuch zur Steigerung der Bioabfallerfassung in München, Müll und Abfall, Ausgabe 2-2017, https://ots.de/QwFDXj
[5] Wohlleben et al. (2023): Fragmentation and Mineralization of a Compostable Aromatic-Aliphatic Polyester during Industrial Composting. In Environmental Science&Technology Letters, https://doi.org/10.1021/acs.estlett.3c00394
[6] Kern et al. (2017): Biobeutel in Biogutvergärungsanlagen, Praxisversuche in vier Anlagen. In Müll und Abfall 2.17, https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.05.05
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Jakob Heinen
Verbund kompostierbare Produkte e.V.
Marienstraße 20, 10117 Berlin
Mobil: +49 (0) 172 2718 169
Tel: +49 (0) 30 2848 2360
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