Klare MFG-Forderungen nach Teichtmeister-Skandalurteil
Schluss mit dem Wegschauen bei Sexualstraftaten an Minderjährigen
DER TEICHTMEISTER-PROZESS UND DAS DORT ERGANGENE URTEIL ZEIGEN EINMAL MEHR, DASS UNSER STRAFRECHTSSYSTEM OFFENBAR SEINE PRIORITÄTEN FALSCH GESETZT HAT: WIRTSCHAFTSDELIKTE WERDEN MIT FREIHEITSSTRAFEN VON BIS ZU VIER JAHREN GEAHNDET, FÜR DEN BESITZ VON KINDERPORNOGRAPHIE GIBT’S (REIN THEORETISCH) HÖCHSTENS ZWEI JAHRE – ABER MEIST SCHAUT MAN LIEBER GLEICH GANZ WEG UND SUCHT NACH MILDERUNGSGRÜNDEN, DIE GAR KEINE SIND: „DEN BEGRIFF ‚MILDERUNGSGRÜNDE‘ IN ZUSAMMENHANG MIT KINDERPORNOGRAPHIE ZU VERWENDEN, IST MINDESTENS GENAUSO PERVERS WIE DIE TAT AN SICH“, SAGT MFG-KLUBOBMANN UND FAMILIENVATER MANUEL KRAUTGARTNER. MFG TRITT MIT DREI KLAREN FORDERUNGEN AN: DAS MINDESTSTRAFMASS MUSS DRASTISCH ERHÖHT WERDEN, VERURTEILTE PÄDOPHILE SOLLEN LEBENSLANG NICHT MEHR MIT KINDERN UND JUGENDLICHEN ARBEITEN DÜRFEN UND ES DARF KÜNFTIG KEINE VERJÄHRUNG SOLCHER EKEL-DELIKTE MEHR GEBEN.
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