General Comment der UN: Kinderrechtlicher Auftrag zum Klimaschutz – auch in Österreich

Kinderrechts- und Klimaschutzorganisationen setzen gemeinsames Zeichen anlässlich des Launch der Allgemeinen Bemerkung 26 des UN-Kinderrechtsausschusses

Heute stellt der UN-Kinderrechtsausschuss die „Allgemeine Bemerkung Nr. 26 zu den Kinderrechten und der Umwelt mit besonderem Fokus auf den Klimawandel” offiziell vor (im Original: „General Comment No. 26 on Children’s Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change“, kurz GC26). Der Launch des GC26 ist Anlass zur Freude und wird mit vielen Aktivitäten weltweit gefeiert, etwa Baumpflanzaktionen, die junge Menschen organisiert haben.

Mit dem GC26 verpflichtet der UN-Kinderrechtsausschuss die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention angesichts der Klimakrise zu sofortigem Handeln, um für die Einhaltung der Kinderrechte zu sorgen. „Klimaschutz ist Kinderschutz. Der GC26 zeigt diese Verbindung und die daraus resultierenden kinderrechtlichen Verpflichtungen noch einmal ganz konkret auf“, so Sebastian Öhner von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Anhand spezifischer Kinderrechte wie den Rechten auf Leben und Entwicklung, Gesundheit, Nichtdiskriminierung, Bildung, Schutz vor Gewalt oder Mitspracherechten wird im GC26 erläutert, wie Staaten diese Rechte anlässlich der Klimakrise gewährleisten müssen und wie das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt umzusetzen ist.

Junge Menschen einbeziehen

Netzwerk Kinderrechte Österreich
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
0676 880 11 10 16
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at

Bundesjugendvertretung
Nicole Pesendorfer-Amon
Tel.: 0676 880 11 11 42
nicole.pesendorfer@bjv.at

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