Wien bekommt bis Ende des Jahres neue Bauordnung
Schwerpunkte liegen auf Klimaschutz, leistbarem Wohnen und dem Erhalt des Stadtbildes
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) hat heute, Donnerstag gemeinsam mit der Wohnbausprecherin der NEOS Wien, Selma Arapovic, die große Bauordnungsnovelle 2023 präsentiert. „Die neue Wiener Bauordnung ist zukunftsweisend und legt die Schwerpunkte auf leistbares Wohnen und den Klimaschutz. Themen wie Schutz unserer Altbauten oder strengere Regeln bei Kurzzeitvermietungen sichern kostbaren Wohnraum. Einfachere Bewilligungen für Photovoltaikanlagen oder Fassadenbegrünungen sowie die weitere Reduktion von Versiegelungen schützen das Klima. Die Novelle umfasst alle Themenbereiche. Sie bringt nicht nur neue Verpflichtungen, sondern auch viele Erleichterungen“, erklärte Gaál vor Journalist*innen.
GEBÄUDE-PICKERL GEGEN SPEKULATIVE ABRISSE, OBERGRENZE FÜR AIRBNB-VERMIETUNG
Ein „Gebäudepickerl“ steht zukünftig für regelmäßige Kontrollen der Bausubstanz und dokumentiert etwaige Mängel, Gebrechen und deren Behebung zum Schutz von Altbauten. Neubaubewilligungen gibt es nur noch nach Vorlage einer Abbruchbewilligung.
Die Regulierung von Kurzzeitvermietungen wird auf Nicht-Wohnzonen ausgeweitet. Vermietungen der eigenen Wohnung via online Plattformen wie etwa Airbnb mit einer Dauer von insgesamt maximal 90 Tagen im Jahr sind weiterhin ausgenommen.
STELLPLATZ-VERPFLICHTUNG WIRD ZUSAMMENGESTUTZT, WEG ZU SOLAR-ANLAGE AM DACH UND FASSADEN-BEGRÜNUNG WIRD EINFACHER
Anstelle einer einheitlichen Stellplatzverpflichtung kommt ein Zonenmodell. In Gebieten mit besonders guter öffentlicher Anbindung wird die bestehende Verpflichtung auf 70 Prozent bzw 80 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wird zum Schutz des Klimas die E-Ladeinfrastruktur ausgebaut.
Die Bewilligung von Photovoltaikanlagen wird vereinfacht und die Solarverpflichtung bei Neubauten verdoppelt. Außerdem erleichtert werden Fassaden- und Dachbegrünungen. Bodenversiegelungen werden weiter reduziert, bestimmte Liegenschaftsteile müssen in Zukunft gärtnerisch ausgestaltet, also begrünt werden.
NEUE BAUORDNUNG TRITT SCHON DIESES JAHR IN KRAFT
Der Prozess zur Entwicklung der Novelle startete im November 2022 mit einer Enquete, zu der Fachleute und Vertreter*innen aller Parteien eingeladen waren. Alle eingebrachten Vorschläge und Impulse wurden im vergangenen Jahr diskutiert und evaluiert. Basierend auf diesem Material hat die MA 64 (Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht) einen Gesetzesentwurf erstellt, der am 23.November im Wiener Landtag beschlossen werden und vor Ende des Jahres in Kraft treten soll.
PID-Rathauskorrespondenz
Stadt Wien Presse- und Informationsdienst, Diensthabende*r Redakteur*in
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
presse.wien.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.