VKI: Sollzinsen-Refundierung Kreditmoratorium – Einigung mit Volksbanken

Betroffene Kreditnehmer:innen erhalten Geld zurück – Anträge können bis 31.12.2023 gestellt werden

DER OBERSTE GERICHTSHOF (OGH) ENTSCHIED ANFANG 2022 ZUGUNSTEN DER KREDITNEHMER:INNEN, DASS BANKEN WÄHREND DER GESETZLICH ANGEORDNETEN, PANDEMIEBEDINGTEN KREDITSTUNDUNG (KREDITMORATORIUM) KEINE SOLLZINSEN VERLANGEN DÜRFEN. NACHDEM DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VFGH) ENDE 2022 BESTÄTIGTE, DASS DIE DER KREDITSTUNDUNG ZUGRUNDE LIEGENDE GESETZESREGELUNG VERFASSUNGSKONFORM WAR, FORDERTE DER VKI EINIGE DER GRÖSSTEN ÖSTERREICHISCHEN KREDITINSTITUTE AUF, DIE ENTSCHEIDUNG DES OGH UMZUSETZEN. BIS AUF DIE ZUM VOLKSBANKEN-VERBUND GEHÖRENDEN KREDITINSTITUTE HATTEN SICH DIE VOM VKI ANGESCHRIEBENEN KREDITINSTITUTE ZUR REFUNDIERUNG BEREIT ERKLÄRT. NUNMEHR LENKTEN DIE ZUM VOLKSBANKEN-VERBUND GEHÖRENDEN KREDITINSTITUTE EBENFALLS EIN UND ERKLÄRTEN SICH NACH KONSTRUKTIVEN VERHANDLUNGEN MIT DEM VKI BEREIT, DIE VERRECHNETEN SOLLZINSEN FÜR DEN STUNDUNGSZEITRAUM DES COVID-19-KREDITMORATORIUMS ZU REFUNDIEREN. BETROFFENE KREDITNEHMER:INNEN KÖNNEN ANTRÄGE AUF REFUNDIERUNG DER SOLLZINSEN BIS 31.12.2023 ÜBER IHRE KUNDENBETREUUNG ODER ONLINE ÜBER DIE WEBSITE DER BANKEN STELLEN.

Zum Schutz der durch die Pandemie in finanzielle Not geratenen Verbraucher:innen hatte der Gesetzgeber mit 01.04.2020 eine gesetzliche Regelung eingeführt, die eine zehnmonatige Stundung der Kreditraten vorsah (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz zum Kreditmoratorium). Die erlassene Stundungsregelung enthielt jedoch keine klare Aussage hinsichtlich der Frage, ob Sollzinsen im Stundungszeitraum verlangt werden dürfen. Die meisten Banken verrechneten daher die Sollzinsen auch während des Stundungszeitraums. Erst das OGH-Urteil, welches nach Auslaufen des COVID-19-Moratoriums ergangen ist, hat klargestellt, dass Kreditnehmer:innen während des gesetzlichen Kreditmoratoriums keine Sollzinsen angelastet werden dürfen.

Wer im Zeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 die gesetzliche Stundung in Anspruch genommen hat, aber dennoch Sollzinsen an die Bank bezahlen musste, kann eine Refundierung dieser Zinsen beantragen. Die Refundierung kann über die Kundenbetreuung oder auch online auf den Websites der Banken über die Rubriken „Private“ und „Finanzieren“ beantragt werden.
Folgende zum Volksbanken-Verbund gehörende Kreditinstitute haben sich nun zur Rückerstattung bereit erklärt:

Verein für Konsumenteninformation
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