Bauernbund: VwGH-Urteil zu Siloballen ist praxisfremd
Naturschutz ist Sache des Bundeslandes Kärnten, FPÖ kennt offenbar die Zuständigkeiten nicht
Als „praxisfremd“ bezeichnet Bauernbund-Direktor Ing. Mag. DAVID SÜSS ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), wonach ein Kärntner Landwirt unzulässig Siloballen auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes gelagert hatte. Der Bauer war von Umweltschützern angezeigt worden, weil die Ballen auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes lagerten. „Das Lagern von Siloballen am Feld ist in der Realität unumgänglich, daher betrachten wir dieses Urteil mit Stirnrunzeln. Es ist mit Sicherheit kein positives Signal in Richtung der Bäuerinnen und Bauern“, betont Süß.
Klar ist aber auch: „Der Naturschutz ist in diesem Fall Sache des Bundeslandes Kärnten. Hier ist die zuständige SPÖ-Landesrätin gefordert, geltende Regeln auf den Prüfstand zu stellen und zu adaptieren“, so Süß. Dem Unmut der FPÖ kann der Bauernbund-Direktor nicht folgen: „Die Kompetenzen sind in Österreich klar geregelt. Wenn die FPÖ hier den Bund in der Pflicht sieht, zeugt das von Unwissen. Hier geht es einzig und allein darum, politische Mitbewerber anzupatzen und zu verunglimpfen.“ (Schluss)
Christian Esterl, BA
Pressesprecher & Leitung Kommunikation
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