Gleichbehandlungsausschuss: Info-Kampagne soll bestehende Gewaltschutzangebote für Frauen bekannter machen

Neuerliche Verleihung des Käthe Leichter-Staatspreises einstimmig beschlossen

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss ein Antrag der Regierungsparteien für eine niederschwellige Informationskampagne angenommen, welche darauf abzielen soll, bestehende Gewaltschutzangebote für Frauen und Mädchen bekannter zu machen. Einstimmig angenommen wurde ein SPÖ-Antrag, in dem die erneute Vergabe des Käthe Leichter-Staatspreises gefordert wurde.

KAMPAGNE SOLL ÜBER GEWALTSCHUTZANGEBOTE INFORMIEREN UND AUFKLÄREN

Auf Antrag der Regierungsparteien sprach sich der Ausschuss mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, für die Umsetzung einer niederschwelligen Informationskampagne aus, um Frauen und Mädchen gezielt über die bestehenden Angebote der Gewaltschutzeinrichtungen aufzuklären (3534/A(E)). Die Bevölkerung solle für das Thema Gewaltschutz sensibilisiert werden und die geplante Informationskampagne an vielen neuralgischen Punkten stattfinden, betonte Romana Deckenbacher (ÖVP). Dies sei wichtige und notwendige Aufklärungsarbeit.

Diese Initiative sei ein „Alibi-Antrag“ der Regierung, kritisierte Rosa Ecker (FPÖ). Sie bezweifle, dass von dieser Maßnahme in einem Jahr ein Ergebnis zu sehen sein werde. Beim Gewaltschutz für Frauen brauche es ein gezieltes Bündel an Maßnahmen und keinen Fleckerlteppich, sagte Ecker. Es fehle an strategischen Schwerpunkten und klar definierten Zielen. Die Schere ginge nämlich immer weiter auseinander: Es gebe zwar viele Maßnahmen, die dem Gewaltschutz dienen sollen, doch die Straftaten würden dennoch nicht weniger werden, so Ecker.

Da der Rechnungshof in seinem neuen Bericht zum Thema „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ festgestellt habe, dass die bestehenden Gewaltschutzangebote in der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt seien, mache eine Informationskampagne Sinn, sagte Henrike Brandstötter (NEOS). Jedoch brauche es aus Sicht der NEOS auch eine umfassende Erhebung aller bestehenden Gewaltschutzeinrichtungen, um Lücken und Doppelgleisigkeiten beim Gewaltschutz sichtbar zu machen. Sie forderte daher die Eruierung aller bestehenden Gewaltschutzangebote von Bund und Ländern samt deren Aufgaben und Zuständigkeiten (3122/A(E)). Diese Forderungen seien bereits umgesetzt, sagte Meri Disoski (Grüne). Mit den Stimmen von SPÖ und NEOS blieb dieser Antrag der NEOS in der Minderheit und wurde damit abgelehnt.

Im Bericht des Rechnungshofs sei keine Rede von Doppelstrukturen beim Gewaltschutz, sagte Bundesministerin Susanne Raab. In den vergangenen Jahren habe die Bundesregierung viel in den Gewaltschutz für Frauen investiert. Seitens des Rechnungshofs gebe es keine Beanstandung in Hinblick auf die verwendeten Mittel. Dies belege, dass die Budgetmittel vernünftig eingesetzt worden seien, so Raab.

Es fehle beim Gewaltschutz jedoch an einer Gesamtstrategie, kritisierte Eva-Maria Holzleitner (SPÖ), dies habe der Bericht des Rechnungshofs aufgezeigt. Daher fordert die SPÖ die Vorlage eines Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt (3563/A(E)). Meri Disoski (Grüne) erklärte, dass auch die Grünen die Notwendigkeit für einen Nationalen Aktionsplan sehen und dieser auch auf Seite 190 im Regierungsprogramm vorgeschlagen würde. Der Antrag der SPÖ wurde daher mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Ein wiederaufgenommener FPÖ-Antrag zur Durchführung einer Dunkelfeldstudie, mit der die Hintergründe von Gewalt gegen Frauen, das typische Täterbild und mögliche gezielte Hilfestellungen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen erhoben werden sollen, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien neuerlich vertagt, mit dem Verweis auf neue, kürzlich veröffentlichte Studienergebnisse zu diesem Thema (3074/A(E)).

AUSSCHUSS SPRICHT SICH EINSTIMMIG FÜR NEUERLICHE VERGABE DES KÄTHE LEICHTER-STAATSPREISES AUS

In einem wiederaufgenommenen Antrag forderte die SPÖ die neuerliche Vergabe des Käthe Leichter-Staatspreises (3109/A(E)). Unter dieser Bezeichnung wurden in der Vergangenheit Expertinnen ausgezeichnet, die sich mit Frauen- und Geschlechterforschung sowie Gleichstellung in der Arbeitswelt auseinandersetzen. Im Jahr 2022 sei der Name aus dem Frauen-Staatspreis gestrichen worden, kritisierte der Antrag der SPÖ.

Der Ausschuss sprach sich nun einstimmig für die erneute Vergabe des Käthe Leichter-Staatspreises aus. Die Verleihung soll bereits im November erfolgen.

SPÖ-GESETZESANTRAG FÜR REGELMÄSSIGE ZEITVERWENDUNGSERHEBUNG

In einem weiteren Antrag forderte die SPÖ ein Gesetz, das eine verpflichtende Durchführung einer Zeitverwendungserhebung im Rhythmus von drei Jahren vorschreibt (3504/A). Zeitverwendungserhebungen bilden eine Grundlage für die Lebensqualitätforschung indem sie Informationen dazu liefern, wieviel Zeit Menschen mit Arbeit, Sport oder Kultur verbringen. Sie zeigen beispielsweise auf, wie unbezahlte Arbeit wie etwa Hausarbeit, Pflege, Freiwilligenarbeit oder Kinderbetreuung, auf Frauen und Männer verteilt ist. Derartige Daten seien extrem wichtig, denn sie würden auch aufzeigen, warum so viele Frauen in Teilzeit arbeiten, sagte Eva-Maria Holzleitner (SPÖ). Zudem würden diese Daten auch europaweite Vergleiche ermöglichen.

Diesem Vorschlag nichts abgewinnen, konnte Rosa Ecker (FPÖ). Man könne das Geld, das für solche Erhebungen ausgegeben werde, für Frauen besser nutzen, denn eine solche Erhebung würde nichts ändern, meinte Ecker.

Dem widersprach Petra Oberrauner (SPÖ). Sie betonte, dass derartige Studien einen wissenschaftlichen Nachweis darüber liefern, wie es Frauen gehe. Die Ergebnisse seien wissenschaftliche Fakten, keine Meinung.

Die im Antrag für die Erhebungen geforderte Stichprobe von 15.000 Haushalten würde den Rahmen sprengen, da die Rücklaufquote nicht hoch sein würde, sagte Romana Deckenbacher (ÖVP). Zudem sei der im SPÖ-Antrag geforderte Rhythmus von drei Jahren für die Erhebung zu eng.

Sibylle Hamann (Grüne) betonte die Bedeutung von Zeitverwendungserhebungen. An einer derartigen Studie werde derzeit gearbeitet und die ersten Ergebnisse noch für das heurige Jahr versprochen.

Die Statistik Austria sei derzeit mit der Auswertung beschäftigt, informierte Bundesministerin Susanne Raab.

Der SPÖ-Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

SPÖ-FORDERUNG NACH WEITERENTWICKLUNG VON GENDER BUDGETING NEUERLICH VERTAGT

Ein wiederaufgenommener SPÖ-Antrag zur Weiterentwicklung von Gender Budgeting wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien neuerlich vertagt (2872/A(E)).

Bundesministerin Susanne Raab betonte in diesem Zusammenhang, dass Gender Budgeting bereits in der Verfassung verankert und das Finanzressort somit daran gebunden sei.

ANTI-GENDERN-VOLKSBEGEHREN: NICHT-ANWENDUNG DÜRFE KEINE NACHTEILE BRINGEN

Personen, die keine geschlechtergerechte Sprache verwenden, sollen keine Nachteile erfahren, fordert das „Anti-gendern-Volksbegehren“ (2172 d.B.). Unterzeichnet wurde es von 154.102 Personen, das sind 2,43 % der Wahlberechtigten. Im Ausschuss legte der stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Clemens Grünberger, die Beweggründe für die Initiierung des Volksbegehrens dar, das von seinem Vater geschrieben und eingereicht wurde.

Gendern sei durchaus eine willkommene Entwicklung, so Grünberger, allerdings sollte es jeder Person selbst überlassen sein, ob sie gendergerechte Sprache verwenden möchte. Problematisch sei es laut Grünberger beispielsweise, wenn Studierende fünf bis zehn Prozent Punkte bei der Benotung ihrer Arbeit verlieren, wenn sie keine geschlechtergerechte Sprache verwenden.

Die Ausschussdebatte über das Volksbegehren wurde einstimmig vertagt. (Schluss Gleichstellungsausschuss) bea

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