Verfassungsausschuss: Beratungen über Gesetzentwurf zum Nationalfonds neuerlich vertagt
Abgeordnete streben Beschluss im Novemberplenum an
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die Beratungen über einen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien zum Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus heute neuerlich vertagt. ÖVP und Grüne wollen noch Gespräche mit der Opposition führen, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, wie Martin Engelberg (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) im Ausschuss betonten. Laut Engelberg soll es dabei insbesondere um die Ausgestaltung der geplanten zweiten Vorstandsfunktion gehen, SPÖ und FPÖ sehen aber auch noch einige andere Punkte offen. Angepeilt wird nun ein Nationalratsbeschluss im November.
Ziel des von den Koalitionsparteien vorgelegten Gesetzentwurfs (3537/A) ist es, den Nationalfonds „für die Zukunft auszurichten“ und eine transparente und zeitgemäße Struktur sicherzustellen. So sind etwa die Etablierung eines Zweier-Vorstands – statt des derzeitigen „Generalsekretärs“ – und Schwerpunktsetzungen bei der Förderung von Projekten und wissenschaftlichen Arbeiten in Aussicht genommen. Außerdem soll der Fonds neue Aufgaben erhalten und beispielsweise finanzielle Zuwendungen an Gedenkdiener:innen leisten sowie Austauschprogramme unterstützen können.
Allerdings sind noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zu erwarten. So haben ÖVP und Grüne zuletzt etwa eine Erweiterung des Komitees des Nationalfonds anstelle des zunächst angedachten wissenschaftlich-künstlerischen Beirats in Aussicht gestellt. Auch weiteren Einwänden wollen sie Rechnung tragen, um einen möglichst breiten Konsens sicherzustellen.
In der Debatte hielten Engelberg und Blimlinger fest, dass die überarbeiteten Vorschläge bei der letzten Kuratoriumssitzung des Nationalfonds weitgehend auf Zustimmung gestoßen seien. Nur in Bezug auf die Ausgestaltung des Vier-Augen-Prinzips habe es teilweise noch Einwände gegeben, etwa was die Transparenz bei der Bestellung des zweiten Vorstandsmitglieds betrifft, sagte Engelberg. Ihr sei die Zustimmung von Opferorganisationen, Israelitischer Kultusgemeinde und Vertreter:innen der Roma und Sinti jedenfalls wichtig, betonte Blimlinger.
OPPOSITION ZEIGT GESPRÄCHSBEREITSCHAFT
Gesprächsbereitschaft signalisierte auch die Opposition. Oberstes Ziel seiner Partei sei eine gemeinsame Vorgangsweise aller Parteien, sagte SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner. Man solle das Zeitfenster bis November nutzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ihm zufolge sind allerdings nicht nur das Vier-Augen-Prinzip, sondern auch noch ein, zwei weitere Punkte in der Kuratoriumssitzung Thema gewesen.
Auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak und FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst bekannten sich zum skizzierten Fahrplan. Fürst will jedoch auch noch über die in Aussicht genommene Unterstützung von Gedenkdiener:innen durch den Nationalfonds diskutieren. Sie ortet eine Doppelförderung und damit eine Ungleichbehandlung anderer Zivildiener.
Sollten die Gespräche zu keiner Lösung führen, erwägen die Koalitionsparteien Engelberg zufolge, die Initiative zu splitten und das Vier-Augen-Prinzip in einem eigenen Gesetzesantrag zu regeln. Ihm liege es – nicht zuletzt wegen der Unterstützung von Gedenkdienern – sehr daran, dass die neuen Bestimmungen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können, bekräftigte er.
Von der Opposition im Ausschuss nicht zur Diskussion gestellt wurde der zweite Teil des Gesetzesantrags, der die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe betrifft. Er sieht vor, die Bestandsdauer des im Jahr 2010 dafür eingerichteten Förderfonds von 20 auf 40 Jahre zu verlängern. Überdies soll der von der israelitischen Kultusgemeinde als Friedhofseigentümerin verpflichtend zu leistende Ko-Finanzierungsanteil auf ein Viertel der Zuwendungen des Bundes reduziert werden. Derzeit ist grundsätzlich die Hälfte der Mittel von der Kultusgemeinde aufzubringen.
Die neuerliche Vertagung der Beratungen erfolgte schließlich einstimmig. Damit wird der Gesetzentwurf auch nicht auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung am Donnerstag stehen. (Schluss) gs
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.