VSV/Holzinger: Fehlerhafte Verhütungsspiralen – Amtshaftung – öffentliche Verhandlung
Am 8.11.2023 von 9.00 bis 18.00 findet in Wien eine Verhandlung in einem Musterprozess statt
Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt im Rahmen einer Sammelaktion fünf Musterprozesse betroffener Frauen gegen die Republik Österreich. Es geht um die Schadenersatzpflicht des Bundes (Amtshaftung) wegen der Versäumnisse des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) bei der Warnung vor fehlerhaften Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine. Infolge eines Materialfehlers brachen bei Spiralen bestimmter Chargen die Seitenarme der Spiralen, die zu deren Fixierung in der Gebärmutter dienen. Dies führte für die betroffenen Frauen zu teils schweren Folgen.
AM MITTWOCH, 8.11.2023, FINDET AM LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN (LGZ WIEN), JUSTIZPALAST, 1010 WIEN, SCHMERLINGPLATZ 11, IN EINEM DER MUSTERVERFAHREN EIN ERSTER VERHANDLUNGSTAG (9.00 – 18.00) STATT. BEI DIESEM WERDEN DIE KLÄGERIN UND MEHRERE ZEUGEN EINVERNOMMEN. DER SAAL WIRD UNS NOCH BEKANNTGEGEBEN.
Der Klägerin war die Spirale im Jahr 2016 eingesetzt worden. Bei der – nach fünf Jahren empfohlenen – Entfernung im Jahr 2021 wurde der Bruch eines der Arme festgestellt. Die Spirale musste in Vollnarkose operativ entfernt werden. Das abgebrochene Teilstück wurde jedoch nicht aufgefunden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es sich noch im Körper der Betroffenen befindet.
Die spanische Gesundheitsbehörde warnte bereits im Frühjahr 2018 vor den fehlerhaften Spiralen von Eurogine. Die deutsche Behörde warnte erst im Dezember 2019. Hätte auch das BASG zu dieser Zeit eine Warnung veröffentlicht, dann hätte die Klägerin die Spirale noch vor deren Bruch entfernen lassen können. Doch das BASG veröffentlichte erst im September 2020 – und auch dies erst nach einer Medienanfrage – eine Warnung auf seiner Website. Eine Information der Betroffenen, etwa im Wege einer Presseaussendung oder Einschaltungen in Rundfunk und Fernsehen, unterließ das BASG. Dadurch gelangte die Warnung den allermeisten Frauen, denen die bruchanfälligen Spiralen bereits eingesetzt waren, nicht zur Kenntnis.
_„WIR LADEN DIE VERTRETER:INNEN DER MEDIEN EIN, SICH IN DIESER VERHANDLUNG SELBST EIN BILD VON DER VERANTWORTUNG DES BASG ZU MACHEN,“_ sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV. _„DA DIE PLÄTZE FÜR ZUHÖRER:INNEN BEI GERICHT BEGRENZT SIND, ERSUCHEN WIR UM VORANMELDUNG BEIM VSV.“ _
Voranmeldung: office@verbraucherschutzverein.at
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau VSV, 0650 2110878
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