Wie das Sozialministerium Verbrechens-Opfer systematisch um ihre Rente bringt

Hunderte Anträge unter Berufung auf einen einzigen Gutachter abgelehnt. Plattform fordert rückwirkende Überprüfung aller Entscheidungen

 Die Salzburger Nachrichten haben eine ungeheuerliche Praxis bei Anträgen auf Opferrente von Gewaltopfern aufgedeckt: Für die Zuerkennung einer Verbrechensopferrente ist in Österreich das Sozialministerium zuständig. Dieses verweigert solche Opferrentenanträge seit Jahren hartnäckig und beruft sich dabei stets auf die Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Wolfgang Pankl, der Atteste unter fragwürdigen Umständen erstellt: Er examiniert die Betroffenen kaum länger als 20 Minuten und stellt stets die gleiche Diagnose: Der Betroffene sei schlichtweg “depressiv”, was jedoch nicht im erlittenen Missbrauch begründet sei, sondern in einer traurigen Kindheit bereits in den Jahren vor den Missbrauchsereignissen. 

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