Bundesrat befasste sich mit Kinderschutz: Höhere Strafen beim Besitz von Darstellungen von Kindesmissbrauch

Einigkeit auch für Kinderschutzkonzepte an Schulen

Der Bundesrat befasste sich mit jenen Teilen des von der Regierung geschnürten Kinderschutzpakets, mit dem verschärfte Strafen bei Kindesmissbrauchsdarstellungen sowie verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen eingeführt werden. Die Bundesrät:innen sprachen sich einstimmig für höhere Strafen für den Besitz von Darstellungen von Kindesmissbrauch aus. Ebenso beschlossen wurden verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen.

Es müsse verhindert werden, dass Kinder Opfer von Gewalt und Missbrauch werden, unterstrich Justizministerin Alma Zadić. Zu schützen bevor etwas passiert, stand für Zadić im Vordergrund. Verbesserte präventive Schutzmaßnahmen seien daher besonders wichtig, hielt sie ein Plädoyer für Kinderschutzkonzepte. Mit dem umfassenden Kinderschutzpaket würden nun präventive Schutzmaßnahmen gesetzt, die Opferhilfe gestärkt, härtere Strafen eingeführt und das Tätigkeitsverbot ausgeweitet. Das Unrecht der Tat müsse sich auch in der Strafhöhe spiegeln, unterstrich sie.

Schulen müssen Orte der Geborgenheit, Sicherheit und persönlicher Entfaltung sein, betonte Bildungsminister Martin Polaschek. Er wolle alles dafür tun, sichere Bedingungen zu schaffen. Schulen werden bei der Umsetzung der Konzepte umfangreich unterstützt. Entsprechendes Budget werde zweckgewidmet zur Verfügung gestellt, betonte er. Kinderschutz sei nicht verhandelbar, er wolle nicht nur hochqualitative Bildung sondern auch bestmögliche Betreuung bieten.

Ebenfalls einstimmig erfolgte im Bereich der Elementarpädagogik die Aufnahme neu geschaffener Ausbildungen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz. Zudem sprach sich der Bundesrat mehrheitlich für eine Novellierung des Hochschüler:innenschaftsgesetzes aus.

HÖHERE STRAFEN BEI BESITZ VON KINDESMISSBRAUCHSMATERIAL

Verschärfte Strafbestimmungen zu „bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial “ oder ebensolcher Darstellungen minderjähriger Personen passierte heute den Bundesrat. Die Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen in Bezug auf „viele“ Abbildungen oder Darstellungen, ab ca. 30 Tatobjekten.

Differenziert wird beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien. Bei Letzterem droht in definierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von „vielen“ Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei bzw. in jenen Fällen bis zu fünf Jahren vorgesehen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, erklärte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Es gehe um Kindermissbrauch. Viele Kinder würden ihr Leben lang daran leiden. Um dem entgegenzuwirken investiere die Bundesregierung mehr Geld, Ressourcen und Aufmerksamkeit für den Kinderschutz, unterstrich Kittl.

Heute werde ein zentrales Thema zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu geregelt, betonte Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V)ihre vollinhaltliche Unterstützung. Umfassende Präventionsmaßnahmen müssten entwickelt werden, um Missbrauch von Kindern zu vermeiden. Sehr zu begrüßen sei die Anhebung der Strafandrohungen, so Schwarz-Fuchs.

Das Kinderschutzpaket sei „zu klein geraten“, kritisierte Stefan Schennach (SPÖ/W). Sexueller Missbrauch sei in den letzten Jahren drastisch gestiegen, hob Schennach ins Bewusstsein. Mit dem Kinderschutzpaket würden die Strafen stärker und klarer. Obwohl der SPÖ das Gesetz nicht weit genug geht, erhoben die SPÖ-Bundesräte keinen Einspruch. Positiv bewertete die FPÖ die sprachliche Verbesserung, insgesamt hätte man sich aber mehr erhofft, unterstrich auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Der Fall Teichtmeister habe gezeigt, dass das österreichische Strafrecht revisionsbedürftig ist. Mittels Entschließungsantrag brachte er einen Forderungskatalog ein. Darin findet sich ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter:innen überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten. Zudem die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft sowie einen lebenslangen Strafregistereintrag. Der Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

KINDERSCHUTZKONZEPTE ZUR GEWALTPRÄVENTION AN SCHULEN

In einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes wird für jede Schule die Erstellung und Umsetzung eines Kinderschutzkonzepts vorgeschrieben. Dadurch sollen die Schüler:innen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen bewahrt werden. Jede Schule hat ein individuelles Kinderschutzkonzept zu erstellen. Die Kinderschutzkonzepte zielen einerseits darauf ab, Schüler:innen vor Gewalt durch Erwachsene zu schützen, aber auch vor Gewalt untereinander.

Es bedürfe Zivilcourage und der Bereitschaft genau hinzuhören und hinzusehen, um gegen Gewalt umfassend zu schützen, zeigte Margit Göll (ÖVP/N) „Nulltoleranz gegenüber Toleranz“. Gewalt an Kindern habe viele Gesichter, wies Simone Jagl (Grüne/N) auf unterschiedliche Formen hin. Wenn Kinder ihre Rechte kennen, seien sie weniger gefährdet, stellte sie fest. Wichtig sei, dass die Schutzkonzepte gemeinschaftlich erarbeitet werden. Schulen werden damit aber nicht alleine gelassen, betonte Jagl.

Schulen sind von immenser Bedeutung für die gesamte persönliche Entwicklung der Schüler:innen, daher bedürfe es ein bestmögliches Umfeld und Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch, stand Doris Hahn (SPÖ/N) dem Gesetz positiv gegenüber. Es bedürfe mehr Personal, Budget aber auch Ausbildungsmaßnahmen, unterstrich sie. Kinder brauchen unsere Hilfe am allermeisten, für deren Schutz bedürfe es Veränderungen, betonte Klemens Kofler (FPÖ/N) und forderte eine zusätzliche Plattform mit ausgebildeten Menschen, die Kindern helfe. Prävention stehe an erster Stelle. Als Tabuthemen nannte er „Gewalt durch Zuwanderung“, Zwangsheirat und Zwangsbeschneidungen bei Mädchen.

ANERKENNUNG DER NEUEN AUSBILDUNGEN IN DER ELEMENTARPÄDAGOGIK

Damit Absolvent:innen von neu geschaffenen Ausbildungen im Bereich Elementarpädagogik ihre berufliche Tätigkeit als gruppenführende Elementarpädagog:innen aufnehmen dürfen, wurde einstimmig beschlossen, diese neuen Ausbildungen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufzunehmen.

BESSERER VERTEILUNGSSCHLÜSSEL FÜR KLEINE HOCHSCHÜLER:INNENSCHAFT UND STUDIERENDENVERTRETUNGEN

Der Bundesrat befasste sich auch mit einer Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG). Zentraler Punkt ist eine andere Verteilung der Studierendenbeiträge an Hochschüler:innenschaften bzw. Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschüler:innenschaft eingerichtet ist. Die neuen Verteilungsschlüssel sollen insbesondere die bestehenden Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten begünstigen und sie dazu ermutigen, sich für eine Mitbetreuung in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) zu entscheiden.

WEITERE BESCHLÜSSE BETREFFEN GERICHTSVOLLZIEHER:INNEN, KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSRECHT UND VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

Die folgenden Beschlüsse sind einstimmig und ohne Diskussion erfolgt. Demnach hat der Bundesrat das Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie abgesegnet. Unter anderem geht es dabei um Entschädigungszahlungen bei fehlender Haftpflicht-Deckung, etwa weil das Unfallfahrzeug trotz Versicherungspflicht nicht versichert war oder nicht ermittelt werden konnte.

Angesichts der aktuellen Preissteigerungen wird die Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen, die auch den Bereich der Fahrtkosten und Vergütungen für Räumungen und Fahrnisexekutionen umfasst, erhöht.

Auch eine Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz wurde beschlossen. Demnach soll bei der Verteilung des eingenommenen Entgelts aus sogenannten Weitersendungen nach dem Urheberrecht künftig auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen des ORF mitberücksichtigt werden können. (Fortsetzung Bundesrat) gla/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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