ÖKV: Über 10.000 Unterschriften für den Gebrauchshundesport

BM Rauch muss die tausenden Stimmen der verantwortungsvollen Hundehalter in Österreich hören. ÖKV warnt vor folgenschwerer Hauruck-Aktion des Sozialministeriums.

Eine Petition für den Gebrauchshundesport hat innerhalb weniger Stunden über 11.000 Unterschriften erreicht. Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) als Vertreter aller verantwortungsvollen Hundehalter und seriösen Hundezüchter in Österreich fordert Bundesminister Rauch auf, diese Stimmen zu hören und Gespräche aufzunehmen. „Zum Tierschutz gehören eine artgerechte Haltung und die Möglichkeit für Hunde, ihre Triebe ausleben zu können. Das ist auf den zahlreichen Hundeplätzen in Österreich möglich. Hier können Hunde trainiert, ausgebildet und alltagstauglich gemacht werden. Ein Verbot des Gebrauchshundesports oder Teilen davon erschwert das und ist daher kontraproduktiv für Mensch und Tier“, so ÖKV-Präsident Kreiner. „Bundesminister Rauch sollte vor der Formulierung eines Gesetzesvorschlags echte Experten anhören statt selbsternannte Tierschützer, die mit unlauteren Motiven Desinformationskampagnen führen, die mittlerweile sogar Juristen beschäftigen. Ein Gespräch verknüpfen wir gerne mit einer Teilnahme an einem Hundetraining. Dann kann sich Bundesminister Rauch vor Ort davon überzeugen, dass es sich beim Gebrauchshundesport um kein aggressionsförderndes Training handelt.“

Unfälle mit Hunden sind stets eine Verkettung menschlicher Fehler: Fehlende Kontrolle über den Hund, Stresssituationen für das Tier, fehlendes Training und ein schlechtes Hund-Halter-Gefüge führen immer wieder zu Unfällen. Der ÖKV fordert daher von Bundesminister Rauch endlich echte Maßnahmen, die das Problem lösen, anstatt es weiter zu verschärfen: „Hundehalter, die mit viel Arbeit, Aufwand, Hingabe und Leidenschaft ihren Hund trainieren und alltagstauglich machen, sollten gefördert und nicht bestraft werden. Dazu gehört auch, dass verantwortungslose Tierhalter endlich in die Pflicht genommen werden und Verstöße gegen die Gesetzgebung entsprechend verfolgt und sanktioniert werden“, so Kreiner. „Die Gesetzgebung ist ausreichend, würde sie auch umgesetzt werden. Hier gibt es echten Handlungsbedarf.“

Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Mag. Philipp Ita
Kommunikation
philipp.ita@oekv.at
+43 664 841 70 42

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