Budgetausschuss gibt grünes Licht für 100 neue ärztliche Kassenstellen, höhere Umweltförderungen und dutzend weitere Regierungsvorhaben
Homosexuelle werden rehabilitiert, kleine Photovoltaikanlagen von Umsatzsteuer befreit, Arbeitslosenversicherungsbeiträge gesenkt
Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute einen ersten Schritt in Richtung Budgetbeschluss gesetzt. Die Abgeordneten stimmten – in getrennter Abstimmung – mit unterschiedlichen Mehrheiten für das von der Regierung vorgelegte Budgetbegleitgesetz 2024, in dem insgesamt 31 Gesetzesvorhaben mit budgetrelevanten Auswirkungen gebündelt sind. Damit sind unter anderem die Finanzierung 100 neuer ärztlicher Kassenstellen, eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags und die Aufstockung der Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizanlagen auf Schiene. Auch für die Bundestheater, die Bundesmuseen, das Umweltbundesamt, die AGES, außerschulische Jugendarbeit, die KZ-Gedenkstätte Gusen und klimafitte Wälder wird es mehr Geld geben. Die Altlastensanierungsbeiträge werden erhöht, kleine Photovoltaikanlagen vorübergehend von der Umsatzsteuer befreit.
Ein eigenes Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden. Für jedes aufgehobene Urteil ist demnach eine einmalige Entschädigungszahlung von 3.000 € vorgesehen. Dazu kommen 1.500 € für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug. Auch für eingeleitete – und später eingestellte – Ermittlungsverfahren sowie für besondere berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile wird es Pauschalentschädigungen geben.
Dieses Gesetz sowie die Novelle zum Gedenkstättengesetz, mit der die geplante Neugestaltung und Sanierung der KZ-Gedenkstätte Gusen auf eine rechtliche Grundlage gestellt und finanziell abgesichert wird, erhielt mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine breite Mehrheit. Die SPÖ unterstützte außerdem u.a. die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte und die zusätzlichen Mittel für die Bundestheater, die Bundesmuseen, die AGES und die außerschulische Jugendförderung. Die NEOS trugen die massive Aufstockung der Umweltförderungen – inklusive jener für Heizungstausch und thermische Sanierung – mit. Gegen sämtliche Teile des Gesetzespakets stimmte hingegen die FPÖ.
Die Kosten für das Budgetbegleitgesetz (2267 d.B.) summieren sich auf 764 Mio. € im Jahr 2024 und 888 Mio. € im Jahr 2025, wie der parlamentarische Budgetdienst in seiner Budgetanalyse – basierend auf der Folgekostenabschätzung der Ministerien – errechnet hat. Allerdings könnte es im Plenum noch zu einigen Abänderungen kommen.
Aufgrund der breiten Themenpalette standen dem Budgetausschuss bei den Beratungen neben Finanzminister Magnus Brunner auch Justizministerin Alma Zadić, Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher, Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Umweltministerin Leonore Gewessler und Staatssekretärin Claudia Plakolm zur Verfügung, wobei es zwischenzeitlich zu einer Vertagung der Beratungen kam, da Wirtschaftsminister Kocher erst mit einiger Verzögerung an den Ausschussberatungen teilnehmen konnte.
Im Zuge der Diskussion sprachen die Abgeordneten vor allem die Regierungsvorhaben in den Bereichen Gesundheit und Umwelt an. Gesundheitsminister Rauch zeigte sich dabei zuversichtlich, dass Medikamenten-Engpässe im heurigen Winter durch eine erweiterte Lagerhaltung von Wirkstoffen vermieden werden können. Umweltministerin Leonore Gewessler erwartet einen „Boost“ beim Heizungstausch durch das aufgestockte Fördervolumen für diesen Bereich. Thema waren auch mögliche negative Auswirkungen von Getreideimporten aus der Ukraine auf die heimische Landwirtschaft: Laut Landwirtschaftsminister Totschnig hat Österreich von der EU zur Unterstützung der Landwirt:innen 5,5 Mio. € bekommen.
100 ZUSÄTZLICHE ÄRZTESTELLEN, STARTBONUS FÜR KASSENPRAXEN
Neben 100 neuen ärztlichen Vertragsstellen in bestimmten Fachbereichen wie Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde ist im Gesundheitsbereich auch ein Startbonus von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Kassenpraxen in Aussicht genommen. Zudem werden klinisch-psychologische Behandlungen künftig auf Krankenschein möglich sein, sofern entsprechende Kassenverträge vereinbart werden. Die Regierung wird dafür im Jahr 2024 50 Mio. € und im Jahr 2025 25 Mio. € aus einem neuen Gesundheitsreformmaßnahmenfonds bereitstellen. Ebenso wird die Basisförderung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) deutlich aufgestockt. Darüber hinaus wird Gesundheitsminister Johannes Rauch dazu ermächtigt, per Verordnung nähere Bestimmungen zu treffen, um eine „angemessene und kontinuierliche“ Bereitstellung von Arzneimitteln bzw. Wirkstoffen für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Im Rahmen der Debatte hinterfragte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak die Notwendigkeit eines Sondergesetzes zur Finanzierung der geplanten 100 zusätzlichen ärztlichen Vertragsstellen. Man hätte einfach die bestehenden gesetzlichen Vorgaben adaptieren können, meinte er. Durch die Sonderregelungen ist seiner Ansicht nach zu befürchten, dass die zusätzlichen Kassenpraxen genau dort entstehen werden, wo es bereits eine hohe Versorgungsdichte gibt. Für Kaniak ist der Startbonus außerdem „nicht gerecht und nicht fair“ und möglicherweise auch verfassungswidrig, weil er an eine Stichtagsregelung gebunden ist und nur wenige Ärzt:innen davon profitieren würden. Auch könnten Ärzt:innen auf die zweimalige Ausschreibung einer Stelle warten, um den Bonus zu bekommen, befürchtet er.
Auch Alois Stöger (SPÖ) sieht durch das Sondergesetz die Steuermöglichkeit der Sozialversicherung eingeschränkt, auch wenn er die 100 zusätzlichen Kassenstellen grundsätzlich begrüßt. Es brauche aber gewisse Regeln, um Willkür bei der Zuordnung der Stellen zu einem Ort zu verhindern, mahnte er. Stöger und Kaniak fragten sich zudem, wer nach Auslaufen der Sonderförderungen für klinisch-psychologische Behandlungen die Mehrkosten dafür übernimmt.
Was die Verordnungsermächtigung für Gesundheitsminister Rauch betrifft, wollte Kaniak wissen, warum nicht einfach die Bevorratungspflicht der Pharmaindustrie gesetzlich konkretisiert worden sei. Gerald Loacker (NEOS) hält die geplante Lagerhaltung bestimmter Wirkstoffe gar für „eine Scheinaktivität“, die nichts zur Versorgungssicherheit beitragen werde. Hier werde „Steuergeld verbraten“, ohne dass es dem Patient:innen etwas bringe, meinte er. Kritik übte Loacker auch am Startbonus – es brauche andere Attraktivierungsmaßnahmen, um offene Kassenstellen zu besetzen.
RAUCH: FINANZAUSGLEICH BRINGT 1 MRD. € MEHR FÜR DEN GESUNDHEITSBEREICH
Sozial- und Gesundheitsminister Rauch wies darauf hin, dass im neuen Finanzausgleich eine zusätzliche Milliarde für den Gesundheitsbereich vorgesehen sei, die sowohl der Sozialversicherung als auch den Ländern zugutekommen soll. Allerdings werde es die zusätzlichen Mittel nur unter bestimmten Auflagen geben, betonte er. Es gehe unter anderem darum, den niedergelassenen Bereich zu stärken, um Spitalsambulanzen zu entlasten.
Die Mittel für den Startbonus kommen Rauch zufolge von der EU. Verfassungsrechtliche Bedenken hat er nicht. Generell hob der Minister hervor, dass Anfragen für Primärversorgungszenten seit dem Wegfall der Vetomöglichkeit der Ärztekammer „boomen“.
In Bezug auf die Einlagerung von Wirkstoffen habe man „mit allen relevanten Playern“ eine Vereinbarung getroffen, nachdem sich keine EU-weite Lösung abzeichne, erklärte der Minister. Er ist zuversichtlich, dass es dadurch gelingen wird, die Engpässe des vergangenen Jahres heuer zu vermeiden. Bei der Einlagerung kooperiere man mit dem Pharmagroßhandel, die Kosten dafür liegen ihm zufolge in der Größenordnung von rund 17 Mio. €. Als zusätzliche Aufgabe der AGES nannte er gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Kaniak insbesondere die Kontrolle eingeführter Lebensmittel aus Drittstaaten.
MEHR FÖRDERMITTEL FÜR HEIZUNGSTAUSCH, THERMISCHE SANIERUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen und die thermische Sanierung von Gebäuden zu beschleunigen, wird das Fördervolumen für diesen Bereich mit dem Budgetbegleitgesetz beinahe verdoppelt, und zwar auf insgesamt 3,65 Mrd. € für die Periode 2023 bis 2027. Zusätzlich können einkommensschwache Haushalte mit einem Förderplus von 230 Mio. € in den Jahren 2023 bis 2026 sowie weiteren 800 Mio. € in den Jahren 2027 bis 2030 rechnen. Inklusive Länderförderungen peilt Umweltministerin Leonore Gewessler eine Gesamtförderung von mindestens 75 % für den Heizungstausch in Einfamilienhäusern an. Auch Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling sollen künftig gezielt bzw. stärker gefördert werden, dabei geht es etwa um Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, die Nachnutzung von Standorten in Ortsgebieten und die Vermeidung des Einsatzes besorgniserregender Chemikalien.
Im Sinne des Klimaschutzes werden darüber hinaus kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026 von der Umsatzsteuer befreit. Außerdem ist in Aussicht genommen, die Altlastensanierungsbeiträge um 15 % anzuheben und die Basisförderung des Umweltbundesamts von 14,96 Mio. € auf 25 Mio. € zu erhöhen.
SPÖ UND NEOS PLÄDIEREN NUR STÄRKERE NUTZUNG VON GEOTHERMIE
Von Seiten der SPÖ wurden in der Debatte unter anderem Schwierigkeiten beim Heizungstausch in mehrgeschossigen Wohnbauten thematisiert. Man müsse sich etwas überlegen, um Vermieter zu bewegen, die Heizform zu wechseln, sagte Abgeordneter Christoph Matznetter. Er äußerte außerdem Zweifel daran, ob Pelletsheizungen aufgrund ihres CO2-Ausstoßes eine nachhaltige Form der Energiegewinnung sind, und warnte vor problematischen Stromspitzen, sollten zu viele Haushalte auf eine Luftwärmepumpe – anstatt auf eine viel effizientere Erdwärmepumpe – umsteigen.
Mehrere Abgeordnete sprachen außerdem das Thema Geothermie an. Derzeit gebe es zu viele bürokratische Hürden, die einem Ausbau der Geothermie entgegenstünden, beklagte etwa Alois Stöger (SPÖ). Seiner Meinung nach sollte man sich überlegen, tiefliegendes nichttrinkbares Wasser, wie es von der Geothermie verwendet wird, vom Wasserrecht auszunehmen. Für die SPÖ ist es außerdem nicht schlüssig, dass man für die Nutzung entsprechender Quellen – anders als etwa bei Gas- oder Ölquellen – die potentielle Zustimmung aller betroffenen Grundbesitzer:innen braucht. In der Donaustadt wären das tausende Grundeigentümer:innen, machte SPÖ-Abgeordneter Matznetter geltend.
Auch Karin Doppelbauer (NEOS) vertrat die Ansicht, dass man bei der Geothermie „Gas geben“ müsse, zumal die OMV extrem hohes Wissen in diesem Bereich habe. Sie habe den Eindruck, dass das Landwirtschaftsministerium hier bremse, erklärte sie. Die Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sieht Doppelbauer grundsätzlich sehr positiv: Sie glaubt aber, dass Förderungen von 75 % je Anlage zu hoch gegriffen sind.
Was die vorübergehende Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen betrifft, wollte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer von Finanzminister Magnus Brunner wissen, wie sichergestellt werde, dass die Steuerbefreiung tatsächlich bei den Konsument:innen ankomme. Sein Parteikollege Stöger plädierte außerdem generell für einen besseren Rechtsschutz für Förderempfänger:innen. Angesichts der hohen Fördersummen brauche es Regelungen, die es Betroffenen, die keine Förderung bekommen, ermögliche, Beschwerde zu erheben, etwa weil sie keinen Zugang zu Fördercalls haben.
GEWESSLER ERWARTET „BOOST“ BEI HEIZUNGSTAUSCH
Umweltministerin Gewessler erwartet sich angesichts der vorgesehenen Förderaufstockung „einen wirklichen Boost“ beim Heizungstausch. In den nächsten Jahren würden mehr Heizungen getauscht als im ursprünglichen Plan vorgesehen, glaubt sie. Gelten soll das für Einfamilienhäuser angepeilte Förderausmaß von 75 % ihr zufolge ab 2024. Die erarbeiteten Förderblätter müssten aber noch von der EU genehmigt werden.
Laut Gewessler sind technologiespezifische Fördersätze geplant, also unterschiedliche Förderungen für die jeweiligen Heizungssysteme. So soll etwa berücksichtigt werden, dass eine Tiefenbohrung für eine Erdwärmepumpe mehr Kosten verursacht als eine Luftwärmepumpe. Bei den Energieformen brauche es einen guten Mix, unterstrich sie. Derzeit würden rund 50 % der gewährten Förderungen Pelletsheizungen betreffen, danach folgen Fernwärmeanschlüsse. Nur in 10 % Fälle erfolge ein Umstieg auf eine Wärmepumpe, diesen Anteil will Gewessler erhöhen.
Noch in Ausarbeitung sind die Förderkriterien für den mehrgeschossigen Wohnbau, wie die Ministerin informierte. Hier müsse zunächst festgelegt werden, welche Heizungsquelle vorrangig in Frage komme, etwa ob ein Fernwärmeanschluss möglich sei. Erst danach könne die Förderhöhe festgelegt werden. Gewessler ist aber zuversichtlich, dass auch in Zinshäusern durch attraktive Förderungen ein breiter Umstieg stattfinden wird. Um die Ausbildung von Fachkräften zu forcieren, sei unter anderem gemeinsam mit Wirtschaftsminister Kocher die Umweltstiftung ins Leben gerufen worden.
Für Photovoltaik-Anlagen habe es heuer vier Calls gegeben, wobei es laut Gewessler gelungen ist, jeden einzelnen Antrag für private Anlagen zu genehmigen. Es gebe nur eine sehr kleine Gruppe, die keine Förderung bekommen habe, weil sie über keinen Einstiegspunkt verfügt habe. Für diese Gruppe werde an einer Übergangsregelung gearbeitet.
BRUNNER: STEUERBEGÜNSTIGUNG FÜR PV-ANLAGEN MUSS WEITERGEGEBEN WERDEN
Um sicherzustellen, dass die geplante Umsatzsteuerbefreiung für private Photovoltaikanlagen bei den Konsument:innen ankommt, sei er in engem Austausch mit dem Umwelt- und dem für Preiskontrollen zuständigen Wirtschaftsministerium, berichtete Finanzminister Brunner. Ein Konzept sei in Ausarbeitung. Zudem verwies er auf das allgemeine Preisgesetz, das festlege, dass Steuersenkungen in Form von Preissenkungen weitergegeben werden müssen.
Zum Thema Geothermie hielt Brunner fest, es gebe eine Arbeitsgruppe zu Mineralrohstoffgesetz-Themen, um sich das anzuschauen. Für Änderungen im Wasserrecht bräuchte es laut Landwirtschaftsminister Totschnig allerdings eine Verfassungsnovelle. Er gab zudem zu bedenken, dass Bohrungen auch Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt haben können. Umweltministerin Gewessler hob hervor, dass der Klima- und Energiefonds Probebohrungen und geologische Untersuchungen fördere.
Von Grün-Abgeordnetem Jakob Schwarz auf die neue Förderschiene Kreislaufwirtschaft angesprochen, führte Gewessler aus, dass dafür im Jahr 2024 40 Mio. € zur Verfügung stehen werden. Es brauche auch eine Änderung bei der Gestaltung von Produkten, etwa was die Lebensdauer und die Reparaturfähigkeit betrifft, betonte sie.
WALDFONDS WIRD AUFGESTOCKT UND VERLÄNGERT
Im Zuständigkeitsbereich von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sieht das Budgetbegleitgesetz vor, die Mittel des derzeit mit 350 Mio. € dotierten Waldfonds um 100 Mio. € aufzustocken und dessen Laufzeit zu verlängern. Über die Verwendung der Mittel muss der Landwirtschaftsminister dem Nationalrat künftig jährlich berichten, wobei unter anderem Entschädigungen für Waldeigentümer:innen für Schäden durch Borkenkäferbefall, die Entwicklung klimafitter Wälder und Maßnahmen zur stärkeren Verwendung des Rohstoffs Holz finanziert werden können. Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) wird in den Jahren 2024 und 2025 eine Basisförderung von 22,5 Mio. € (bisher 17,5 Mio. €) sowie eine Einmalzahlung in der Höhe von bis zu 6,7 Mio. € zur Abfederung der steigenden Kreditzinsen für die Neuerrichtung der Forstlichen Ausbildungsstätte in Traunkirchen erhalten.
Von Seiten der Abgeordneten erkundigte sich SPÖ-Abgeordneter Matznetter danach, was getan werde, um Fichtenmonokultur durch klimafittere Mischwälder zu ersetzen. Sein Fraktionskollege Christian Drobits drängte auf eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes im Bereich der Forstwirtschaft.
Maximilian Linder (FPÖ) kritisierte, dass Österreich – im Gegensatz etwa zu Polen oder Bulgarien – nicht vom EU-Unterstützungspaket profitiere, das geschnürt wurde, nachdem manche Länder mit Getreide aus der Ukraine „überschwemmt“ worden seien. Die österreichischen Landwirt:innen würden genauso unter der billigen Konkurrenz leiden, meinte er.
BILLIGES UKRAINISCHES GETREIDE: ÖSTERREICH ERHÄLT 5,5 MIO. € ZUR UNTERSTÜTZUNG HEIMISCHER LANDWIRT:INNEN
Laut Landwirtschaftsminister Totschnig haben die osteuropäischen EU-Länder zwar einen Großteil der Unterstützungszahlungen erhalten, ein Teil der Förderungen sei aber nach einem bestimmten Schlüssel auf die anderen EU-Länder verteilt worden. Österreich hat demnach 5,5 Mio. € bekommen. Das werde so aufgeteilt, dass rund 4,5 Mio. € an den Ackerbau gehen, rund 1 Mio. € an Putenmastbetriebe und 300.000 € an die Almwirtschaft, erläuterte Totschnig.
Was den Waldfonds und die Bekämpfung der Borkenkäferplage anbelangt, wird laut Totschnig der Einsatz von Pestiziden grundsätzlich nicht gefördert. Es gehe vielmehr um die rasche Abfuhr von Schadholz und andere mechanische Maßnahmen. Bei der Abkehr von der Fichtenmonokultur sieht er schon „viel in Bewegung“, reine Fichtenwälder hätten in den letzten Jahren um 11 % abgenommen.
ERHÖHUNG DER DIENSTGEBERABGABE FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE
Im Bereich Arbeitsmarktpolitik bringt das Budgetbegleitgesetz neben der Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,1 Prozentpunkte auch eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte. Dies wird ab 2024 um 3 % auf 19,4 % steigen, wobei die erwarteten Mehreinnahmen der Arbeitslosenversicherung bzw. dem Insolvenzentgeltfonds zugutekommen sollen. Außerdem ist geplant, Überschüsse aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik künftig nicht mehr an das Arbeitsmarktservice (AMS) auszuzahlen, sondern einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage zuzuführen. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag, den sich Dienstgeber:innen und Arbeitnehmer:innen grundsätzlich teilen, beträgt durch die Senkung künftig 5,9 %, also 2,95 % statt bisher 3 % für beide Seiten. Für Lehrlinge ist eine Reduktion von 2,4 % auf 2,3 % in Aussicht genommen.
Der Wirtschaftskammer werden die Einnahmenausfälle durch entfallende Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen abgegolten. Zudem sind im Wirtschaftsbereich eine Aufstockung der Bundeshaftungen für AWS-Garantien für inländische Investitionen von Unternehmen sowie eine spezifische Risikovorsorge im Ausführförderungsgesetz für absehbare Schäden aus der Übernahme von Bundeshaftungen für Projekte in der Ukraine vorgesehen.
Auf eine Frage von NEOS-Abgeordneter Doppelbauer teilte ein Vertreter des Finanzministeriums mit, dass der Haftungsrahmen für österreichische Exporte in die Ukraine zu Kriegsbeginn bei rund 250 Mio. € gelegen sei und inzwischen auf 120 Mio. € zurückgeführt werden konnte, wobei sich die Schadenszahlungen auf rund 20 Mio. € belaufen. Neue Haftungen würden nur in sehr geringem Ausmaß und nur bei Projekten mit geringem Risiko übernommen. Als Beispiel nannte er etwa den Export landwirtschaftlicher Maschinen.
BUNDESMUSEEN, BUNDESTHEATER, HOFREITSCHULE, IACA
Die Basisabgeltung der Bundesmuseen (inklusive Österreichischer Nationalbibliothek) steigt im Jahr 2024 auf 138,55 Mio. € (+3,9 %) und ab 2025 auf 145,38 Mio. € (+9 %) pro Jahr. Ähnliches gilt für die Bundetheater, die 2024 194,166 Mio. € und ab 2025 203,756 Mio. € erhalten. Erstmals in den Genuss einer jährlichen Basisförderung kommt außerdem die Spanische Hofreitschule, und zwar in der Höhe von 2,5 Mio. €. Auch die Internationale Anti-Korruptionsakademie wird künftig regelmäßige Zuwendungen des Bundes erhalten: und zwar eine Grundförderung von 300.000 € und eine Bedarfsförderung von bis zu 500.000 € pro Jahr.
Wie viel von den 2,5 Mio. € für die Spanische Hofreitschule jeweils in Tierwohlmaßnahmen, in die Gebäudesanierung und in das Marketing fließen, könne er nicht beantworten, sagte Totschnig auf eine Frage von SPÖ-Abgeordnetem Drobits. Die Geschäftsführung entscheide eigenständig, wofür die Mittel gebraucht würden.
NEUGESTALTUNG UND SANIERUNG DER KZ-GEDENKSTÄTTE GUSEN
Mit einer Novellierung des Gedenkstättengesetzes wird die geplante Neugestaltung und Sanierung der KZ-Gedenkstätte Gusen auf eine rechtliche Grundlage gestellt und finanziell abgesichert. Demnach werden der Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial weitere historisch relevante Grundstücke übertragen und ihr die nötigen finanzielle Mittel für das Vorhaben zur Verfügung gestellt. Geplant ist, die Gedenkstätte in zwei Phasen bis zum Jahr 2031 voll auszubauen, wobei in den Jahren 2029 und 2030 bereits ein Teilbetrieb vorgesehen ist. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung werden auf 65,4 Mio. € geschätzt, für 2024 sind 1,21 Mio. € vorgesehen.
ERHÖHUNG DER FÖRDERUNG FÜR AUSSERSCHULISCHE JUGENDARBEIT UND WEITERE MASSNAHMEN
Die Förderungen für außerschulische Jugendarbeit sollen gemäß Budgetbegleitgesetz ab 2024 um 9,7 % steigen. Das entspricht laut Folgekostenabschätzung einem Plus von insgesamt 650.000 € für die geförderten Organisationen. Im Fachhochschulgesetz wird ein Mitwirkungsrecht des Finanzministers bei der Erstellung, Ergänzung bzw. Änderung des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans verankert. Eltern, die von der ORF-Gebühr befreit sind, sollen auch weiterhin keinen Eigenanteil für Laptops bzw. andere an Schüler:innen ausgegebene digitale Endgeräte zahlen müssen. Der Ausbildungsbeitrag, den Rechtspraktikant:innen erhalten, wird im Falle einer Verlängerung der Gerichtspraxis – also ab dem achten Monat – auf 100 % des Einstiegsgehalts für Akademiker:innen im Bundesdienst verdoppelt. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs
HINWEISE: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.
Details zum Budget 2024, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.
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