EQS-Adhoc: ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte Komponente des angekündigten umfassenden …

EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein
aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die
letzte Komponente des angekündigten umfassenden …

16.11.2023 / 21:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Ad hoc Mitteilung gemäß Art.53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange


ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes
Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte
Komponente des angekündigten umfassenden Finanzierungsplans vor

Premstätten, Österreich und München, Deutschland (16. November 2023) —
ams OSRAM (SIX: AMS) gab heute als Teil des am 27. September 2023
vorgestellten Finanzierungsplans die erfolgreiche Preisfestsetzung von
Anleihen im Gegenwert von EUR 1 Mrd. bekannt. Sie umfassen die vorrangige
unbesicherte Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 625 Mio. mit Fälligkeit
im März 2029 und einem Kupon von 10,5 % pro Jahr sowie die vorrangige
unbesicherte Anleihe im Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. mit Fälligkeit
im März 2029 und einem Kupon von 12,25 % pro Jahr (zusammen die
„Anleihen“) und wurden aufgrund der starken Nachfrage aufgestockt.

Voraussichtlich am oder um den 30. November 2023 wird das Angebot der
Anleihen vollzogen und werden die Anleihen begeben werden. Die Erlöse aus
der Emission der Anleihen werden zunächst auf gesonderte Konten
eingezahlt. Nach der Freigabe dieser Konten nach Abschluss des geplanten
Bezugsrechtsangebots, beabsichtigt ams OSRAM, die Erlöse aus der Emission
der Anleihen zusammen mit den Erlösen aus dem Bezugsrechtsangebot und dem
Verkauf und der Rückmietung des neuen Kulim 8-Zoll-Fabrikgebäudes des
Konzerns zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden USD 450.000.000 7%
Senior Notes mit Fälligkeit 2025 und der EUR 850.000.000 6% Senior Notes
mit Fälligkeit 2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus
bestimmten Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke
und zur Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu
verwenden.

Mit den zusätzlichen Erlösen aus der Aufstockung wird die letzte
Komponente des zuvor angekündigten ganzheitlichen Finanzierungsplans
vorgezogen, so dass ams OSRAM davon ausgeht, dass der zuvor geplante
zusätzliche Finanzierungsbedarf in Höhe von rund EUR 200 Mio. (bisher für
2024 erwartet), nicht mehr erforderlich sein wird.

ams OSRAM gibt heute außerdem bekannt, dass es eine Vereinbarung mit der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft zur Verlängerung ihres Kontokorrentkredits
in Höhe von EUR 100 Mio. bis Juni 2026 abgeschlossen hat, die
voraussichtlich nach Vollzug des geplanten Bezugsrechtsangebots in Kraft
treten wird.

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Ad hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine
Aufforderung zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen
Verstoß gegen US-amerikanische, kanadische, australische, japanische oder
andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen
wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner
geänderten Fassung („Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von
Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

Europäischer Wirtschaftsraum („EWR“) – Diese Bekanntmachung stellt weder
ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die „EU-Prospektverordnung“) dar und
wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der
EU-Prospektverordnung.

Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
Verfügung gestellt wird.

Vereinigtes Königreich („UK“) – Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch
unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der
Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die „UK Prospectus Regulation“) und des Financial Services and
Markets Act 2000 („FSMA“) Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote.

UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des Schweizerischen
Finanzdienstleistungsgesetzes („FIDLEG“) dar und wird dies auch in Zukunft
nicht tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in
der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde
und wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an
einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der
Schweiz gestellt.

Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, richten sich
nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten
ansässig sind. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig
sind, und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an
Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung)
sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i)
Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Order“) fallen;
(ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth
companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii)
Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit
im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem
Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder
mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen vernünftigerweise
davon ausgegangen wird, dass es sich um „qualifizierte institutionelle
Käufer“ (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt (alle
diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die
Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten
Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser
Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit
diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind,
sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung
verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die „Gesellschaft“
und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der „Konzern“) oder den
Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder
enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf
historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie „plant“, „zielt“,
„strebt an“, „glaubt“, „erwartet“, „antizipiert“, „beabsichtigt“,
„schätzt“, „wird“, „kann“, „setzt fort“, „sollte“ und ähnliche Ausdrücke
gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu
dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf
die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten,
das Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne,
Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum;
wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte
des Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des
Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete
Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung
beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren
Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung
historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in
den Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur
Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese
Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen
diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken,
Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die
schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle
des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und
andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität
des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche
erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann
keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen
eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf
das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von
zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der
diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen,
Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen,
widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben,
dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten
oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die
Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen eines der
Stabilisierungsmanager handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig
ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
dafür, dass die stabilisierenden Manager eine solche
Stabilisierungsmaßnahme durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme
kann, falls sie eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen
öffentlichen Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der
Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden, sie muss
jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der
Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung
der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher
Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung
muss von einem der beiden Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die
im Namen eines der beiden Stabilisierungsmanager handelt) in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften
durchgeführt werden.

Über ams OSRAM Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS), ist ein weltweit führender
Anbieter von intelligenten Sensoren und Emittern. Wir verbinden Licht mit
Intelligenz und Innovation mit Leidenschaft und bereichern so das Leben
der Menschen.

Mit einer gemeinsam mehr als 110 Jahren zurückreichenden Geschichte
definiert sich unser Unternehmen im Kern durch Vorstellungskraft, tiefes
technisches Know-how sowie die Fähigkeit, Sensor- und Lichttechnologien im
globalen industriellen Maßstab zu fertigen. Wir entwickeln begeisternde
Innovationen, die es unseren Kunden in den Märkten Automobil, Industrie,
Gesundheit und Consumer ermöglichen, ihren Wettbewerbsvorsprung zu
behaupten. Zugleich treiben wir damit Innovationen voran, die unsere
Lebensqualität hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Komfort nachhaltig
erhöhen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.

Unsere rund 20.000 Mitarbeiter weltweit sorgen mit Innovationen in den
Bereichen Sensorik, Beleuchtung und Visualisierung für sichereres Fahren,
effektivere medizinische Diagnosen und mehr Komfort im
Kommunikationsalltag. Unsere Arbeit lässt Technologien für bahnbrechende
Anwendungen Wirklichkeit werden, was sich in über 15.000 erteilten und
angemeldeten Patenten widerspiegelt. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz
(Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die
ams OSRAM Gruppe im Jahr 2022 einen Umsatz von über EUR 4,8 Mrd. und ist
als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A18XM4).  

 

Mehr über uns erfahren Sie auf [1] https://ams-osram.com.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind
viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene
Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von
Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene
Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

ams OSRAM social media: [2]>Twitter  [3]>LinkedIn  [4]>Facebook 
[5]>YouTube 

Kontakt

 

Investor Relations   Media Relations      

ams-OSRAM AG     ams-OSRAM AG   

Dr Juergen Rebel    Bernd Hops   

Senior Vice President    Senior Vice President   

Investor Relations    Corporate Communications 

T: +43 3136 500-0                    T  +43 3136 500-0  

[6]investor@ams-osram.com   [7]press@ams-osram.com     

Ende der Insiderinformation

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

16.11.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A18XM4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna
MTF)
EQS News ID: 1775619

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1775619  16.11.2023 CET/CEST

References

Visible links
1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d3a037c64875941641231f2939f6c402&application_id=1775619&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=abc52aadd1b09e752093ca366793ed46&application_id=1775619&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2e38dcb34f79060ddc9490cdb693d91b&application_id=1775619&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=fee19590191b3da17836d1a1e69e8177&application_id=1775619&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=928a9cd78ac8af8e0181c5f67885e5fb&application_id=1775619&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
6. investor@ams-osram.com
7. press@ams-osram.com

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.