AK zu Alterssicherungskommission: Aktuelles Gutachten bestätigt sichere Pensionen

Allerdings kosten abgabenbefreite Teuerungsprämien statt normaler Lohnerhöhungen voraussichtlich hunderte Millionen an Pensionsbeiträgen

„Unser Pensionssystem ist gut aufgestellt, das bestätigt jetzt auch das aktuelle Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der AK Wien Abteilung Sozialversicherung. Laut Kommission werden sich die Bundeszuschüsse zu den Pensionen günstiger entwickeln, als noch voriges Jahr angenommen. Panhölzl: „Es gibt keinen Grund für Alarmismus.“

„Das Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission widerlegt ihre pessimistische Prognose vom Vorjahr“, sagt Panhölzl: Laut aktuellem Gutachten fällt der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung insgesamt im Zeitraum von 2022 bis 2027 um 2,2 Milliarden Euro niedriger aus als im vorherigen Gutachten. Allein für die Pensionen der Arbeitnehmer:innen ist der Bundesbeitrag 2022 bis 2027 sogar um 3 Milliarden Euro niedriger, als vor einem Jahr angenommen. Bereits in den Jahren 2022 und 2023 beträgt die Abweichung fast eine Milliarde Euro – und das, obwohl der Bundesbeitrag in diesem Zeitraum durch die Abrechnung des Teuerungsausgleichs für Pensionist:innen über die Ausfallshaftung um rund 1,1 Milliarden Euro in die Höhe getrieben wurde.

In der Pensionsversicherung der Arbeitnehmer:innen geht die Alterssicherungskommission gegen Ende des Prognosezeitraums jetzt auch von um 5,2 Prozent höheren Beitragseinnahmen aus als noch vor einem Jahr. Hauptgrund: Die Einkommen steigen stärker, als zuvor angenommen. Panhölzl: „Das bestätigt unsere Kritik am vorherigen Mittelfristgutachten. Voriges Jahr wurden die Beitragseinnahmen unterschätzt.“

Wobei der Bundesbeitrag (Ausfallshaftung und Partnerleistung) bei den Pensionen der Arbeitnehmer:innen überhaupt eine untergeordnete Rolle spielt. Hier beträgt er nur 14 Prozent der Gesamtaufwendungen. Ganz anders bei den Pensionen der Selbstständigen: Der Bundesbeitrag zu den Gesamtaufwendungen beträgt für Unternehmer:innen-Pensionen 47 Prozent und für Pensionen von Bäuerinnen und Bauern 78 Prozent.

Leider keine Informationen enthält das Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission zu den Auswirkungen der abgabenbefreiten Teuerungsprämien statt regulärer Lohnerhöhungen. Die AK schätzt, dass die Teuerungsprämien ab 2022 jährlich mehrere 100 Millionen Euro Pensionsbeiträge kosten. Das hat auch zu einem Verzicht auf nachhaltige Lohnentwicklungen geführt. Durch die nachhaltige Aushöhlung der Beitragsbasis summiert sich das über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich auf Milliardenbeträge.

Die AK fordert jedenfalls: Das Finanzministerium muss den Einnahmen-Ausfall, zu dem die abgabenbefreiten Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023 in der Sozialversicherung geführt haben, prüfen, bevor die Regelung verlängert wird.

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