Lebensmittelhandel fordert klare Regeln für die Neue Gentechnik

Offener Brief an EU-Kommission und Europaparlament: Wahlfreiheit, Bio-Landwirtschaft und Preisstabilität bei Lebensmitteln sichern!

Mit einem GEMEINSAMEN APPELL an EU-Kommission und EU-Parlamentarier aller Fraktionen ersuchen führende VERTRETER DES EUROPÄISCHEN LEBENS­MITTELHANDELS in aller Dring­lichkeit, bei der angekündigten europäischen Entschei­dung zum neuen Rechtsrahmen für die Verfahren der NEUEN GENTECHNIK (NGT) dafür zu sorgen, dass Wahlfreiheit, Bio-Landwirtschaft und die in weiten Teilen Europas stark nachge­fragten „OHNE GENTECHNIK“-LEBENSMITTEL durch die Politik nicht gefährdet werden.

Es braucht wie bisher praxis­taugliche Regelungen für durchgehende KENNZEICHNUNG UND RÜCK­VER­FOLGBARKEIT, vom Feld bis zum Regal, damit Lebensmittel ohne Gentechnik auch in Zukunft als solche produziert, gekenn­zeichnet und glaubwürdig vertrieben werden können. _“Die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten hat für den Handel oberste Priorität. Daher sprechen wir uns ebenso wie 90 Prozent der Bevölkerung für die Einhaltung des Vorsorgeprinzips aus. Und wir alle haben ein Recht darauf zu erfahren, woher das Essen auf unseren Tellern kommt und wie es produziert wurde. Die Menschen sollen wissen, was sie essen“_, sagt Handelsverband-Geschäftsführer RAINER WILL.

Das gemeinsame Schreiben wird von einer großen Bandbreite führender Lebensmittel­händler getragen: DENN‘S BIOMARKT, HOFER KG, REWE GROUP, SPAR ÖSTERREICH, SUTTERLÜTY LÄNDLE­MARKT, die UNIGRUPPE, die deutsche TEGUT-KETTE und der ÖSTERREICHISCHE HANDELSVERBAND den Appell für eine lückenlose Rückverfolgbar­keit und Kennzeichnung von NGT in der gesamten Warenkette sowie für die VERANKERUNG VERBINDLICHER, EUROPAWEIT EINHEITLICHER KOEXISTENZ-MASSNAHMEN, etwa Abstandsregelungen und Mitteilungspflichten gegenüber Nachbarn in der Landwirtschaft.

ERFOLGSMÄRKTE „OHNE GENTECHNIK“ UND „BIO“ NICHT GEFÄHRDEN

„_Der Lebensmittelhandel steht in unmittelbarer Beziehung mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Laut zahlreichen nationalen und pan-europäischen Marktforschungen steht eine beträchtliche Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderten Pflanzen in ihren Lebensmitteln sehr ablehnend gegenüber_“, so das zutiefst besorgte Schreiben des Lebensmittelhandels angesichts der aktuell in Brüssel laufenden Verhandlungen zu NGT.

Die „Ohne Gentechnik“- und die Bio-Produktion sind europaweit boomende Erfolgs­modelle und dürfen durch eine Deregulierung des bewährten Rechtsrahmens nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Allein in Deutschland stehen Lebens­mittel ohne Gentechnik bei einem Jahresumsatz von rund 30 Mrd. Euro, in Österreich sind es rund 4,5 Mrd. Euro.

BEFÜRCHTUNG VON PREISSTEIGERUNGEN DURCH DEREGULIERUNG

Darüber hinaus befürchtet der Lebensmittelhandel, dass die seitens der EU-Kommission geplante Aufhebung von wissenschaftlicher Risikobewertung, Vorsorge­prinzip, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für NGT zu erheblichen KOSTENSTEIGER­UNGEN ÜBER DIE GESAMTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE HINWEG führen könnte, die ausschließlich der Gentechnik-freien und biologischen Lebensmittelkette und nicht den Verursachern aufgebürdet würden. Die mit hoher Wahrscheinlichkeit folgenden SIGNIFIKANTEN PREISSTEIGER­UNGEN speziell bei Qualitätsprodukten wie „Bio“ und „Ohne Gentechnik“ müssten letztendlich auch von den Verbraucher:innen getragen werden – eine Belastung, die gerade in Zeiten hoher Inflation nicht in Kauf genommen werden sollte.

OFFENE FRAGEN ZU PATENTEN VOR DER ENTSCHEIDUNG ÜBER REGULIERUNG KLÄREN

Völlig ungeklärt ist im Gesetzesvorschlag, welche Auswirkungen die seitens der NGT-Hersteller angestrebten Patente auf NGT-Pflanzen haben. PATENTE AUF PFLANZEN SIND HÖCHST BEDENKLICH und könnten massive Auswirkungen auf den Saatgutmarkt bzw. die gesamte Wertschöpfungskette haben. Das POTENZIAL VON PATENTEN ALS PREISTREIBER bei Lebensmitteln ist ernst zu nehmen. Die unterzeichnenden Unternehmen ersuchen, die monetären Folgen einer Neuregulierung des Gentechnikrechts, speziell in Bezug auf Patente auf NGT-Saatgut und -Pflanzen, VOR einer Entscheidung über die Gesetzesvorlage im Zuge eines Impact Assessments zu klären.

Handelsverband
Mag. Gerald kuehberger MA
Pressesprecher
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