ÖKV: BM Rauch riskiert mit Verordnung EU-Verfahren gegen Österreich
ÖKV nennt 13 Punkte gegen den Verordnungsentwurf zum Gebrauchshundesport – Wer den Dialog meidet, dem fehlen Argumente
„Wer den Dialog meidet, dem fehlen immer die Argumente – so auch in diesem Fall“, betont Philipp Ita, Vorstand des ÖKV. „Die Faktenlage gegen den Verordnungsentwurf von Bundesminister Rauch zum Gebrauchshundesport ist derart erdrückend, dass nur noch unlautere Motive einen Erlass des vorgelegten Entwurfs begründen können.“ Gleich 13 Punkte sprechen gegen die geplante Verordnung:
* Seit 2004 wurden über 31.000 Hunde im Gebrauchshundesport ausgebildet. Laut aktuellem Wissensstand hat es seitdem mit keinem einzigen Hund Probleme gegeben.
* Keiner der Hunde, die 2023 Bissunfälle verursacht haben, wurde im Gebrauchshundesport ausgebildet.
* Der Gebrauchshundesport ist eine Breitensportart, die hunderttausende Menschen weltweit ausüben – Österreich bei Weltmeisterschaften sogar sehr erfolgreich.
* Hunde, die die Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP) ablegen, stellen die höchste Form der Alltagstauglichkeit von Tieren dar. Sie sind wesensstark, verfügen über Selbstkontrolle und sind somit sicher.
* Wissenschaftliche Gutachten von Univ. Prof. Dr. Bubna-Littitz und Univ. Prof. Dr. Sommerfeld-Stur, Dr. Esther Schalke sowie Dipl.-Tierpsychologin Yvonne Adler (akademisch geprüfte Kynologin und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hunde) belegen, dass der Gebrauchshundesport nicht aggressionsfördernd ist.
* Der Verordnungsentwurf verhindert keinen einzigen (!) Hundebiss gegen Menschen.
* Der Verordnungsentwurf löst nicht das Problem verantwortungsloser Hundehalter, die stattdessen weitermachen werden wie bisher.
* Der Verordnungsentwurf bestraft jene Hundehalter, die ihre Tiere art- und tierschutzgerecht halten und ausbilden.
* Der Verordnungsentwurf ist nicht tierschutzgerecht.
* Der Verordnungsentwurf kriminalisiert verantwortungsvolle Hundehalter.
* Der Verordnungsentwurf diskriminiert Österreicher, die Gebrauchshundesport betreiben wollen, da er in allen anderen EU-Ländern weiterhin erlaubt ist. Ein EU-Verfahren wird zweifellos die Folge sein.
* Der Verordnungsentwurf ist der Gipfel einer beispiellosen Hetzkampagne von selbsternannten Tierschützern gegen Menschen, die gegen kein einziges Gesetz verstoßen haben.
* Der Verordnungsentwurf ruft die zuständigen Behörden nicht dazu auf, endlich tätig zu werden und gegen Hinterhof-Scharfmacher und andere verantwortungslose Hundehalter vorzugehen.
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Mag. Philipp Ita
Kommunikation
philipp.ita@oekv.at
+43 664 841 70 42
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