Volkshilfe zum Gemeinnützigkeitspaket: Wichtige Schritte, aber auch gefährlicher Inhalt für NGOs

Fenninger: „Gibt Regierungen die Möglichkeit, kritische Stimmen mundtot zu machen.“

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz stellt einen wichtigen Schritt der Weiterentwicklung für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen dar. Vor allem die Reform der Gemeinnützigkeit durch Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit und in diesem Zusammenhang diversen Verfahrens- und Verwaltungserleichterungen werden die Bedingungen für NPOs und NGOs verbessern.  

DROHENDE VERNICHTUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN EXISTENZ

Als zivilgesellschaftliche Organisation weist die Volkshilfe aber vor allem darauf hin, dass mehrfache Verwaltungsübertretungen zur Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit führen können und damit die Existenz von NGOs gefährden. Darauf hat die Volkshilfe auch in ihrer Gesetzesbegutachtung hingewiesen. Der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger: „Ich sehe hier eine echte Gefahr für zivilgesellschaftlichen, aktivistischen Protest. Der ist für eine funktionierende Demokratie von ganz besonders hohem Wert, bleibt aber nicht immer straffrei.“  

ZU VIEL ERMESSENSSPIELRÄUME – ZU WENIG RECHTSTAATLICHKEIT

Fenninger kritisiert auch die Ermessensspielräume der Behörden, denn über die Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit von einer betroffenen NGO sollen Finanzbeamt*innen entscheiden, zusätzlich ist eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen. „Das sehen Expert*innen als klar verfassungswidrig an, in diesem Teil des Gesetzesvorschlags sehe ich zu viele Ermessensspielräume und zu wenig Rechtstaatlichkeit“, so Fenninger.   

„Allein der Eindruck ist fatal, dass mit dem Gesetzesvorschlag demokratische Grundrechte wie die Demonstrationsfreiheit und Aktivismus als Ausdruck einer kritischen Gegenöffentlichkeit eingeschränkt und unter Kontrolle gebracht werden könnten“, so Fenninger weiter, „daher appelliere ich an die beiden Regierungsparteien, hier im parlamentarischen Prozess noch entsprechende Entschärfungen und Klarstellungen vorzunehmen. Denn ansonsten gehe ich von Protesten der betroffenen aktiven Zivilgesellschaft aus.“ 

Volkshilfe Österreich
Erwin Berger, MAS
Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich
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erwin.berger@volkshilfe.at

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