Cyberkriminalität und Internet-Betrug

LR Rosenkranz: Aufklärung und Sensibilisierung zu Betrugsmaschen

St.Pölten (OTS) – Der Konsum habe sich eindeutig ins Internet verlagert, Weihnachten verstärke diese Tendenz noch, würden doch heuer neun von zehn Menschen mindestens ein Weihnachtsgeschenk online kaufen, sagte Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz am heutigen Dienstag in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit Mag. Isabella Mittelstrasser vom Verein für Konsumentenschutz und Michael Dunkl von der NÖ Arbeiterkammer über Online-Shopping- und Cyber-Crime-Prävention informierte.

„Betrüger und unseriöse Geschäftemacher werden immer professioneller, es wird immer schwieriger, seriöse von unseriösen Seiten zu unterscheiden. Abgesehen von der enorm hohen Dunkelziffer gibt es österreichweit 28.000 Anzeigen, das ist eine Steigerung von 23,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr“, sagte die Konsumentenschutz-Landesrätin und verwies auf die Wichtigkeit von Aufklärung, Sensibilisierung und unabhängigen Gütezeichen wie E-Commerce: „Gemeinsam mit dem Verein für Konsumentenschutz und der Arbeiterkammer ist es unser Ziel, Menschen für Betrugsmaschen zu sensibilisieren, besondere Fokusgruppe sind die Jugendlichen“.

Mittelstrasser sagte: „Die Hälfte der Menschen beabsichtigt, mehr als 50 Prozent der Geschenke im Internet zu kaufen. Für ein Drittel muss es dabei schnell gehen“ und nannte Tipps und Tricks für ein entspanntes Weihnachts-Shopping. Gutscheine sollten so rasch als möglich eingelöst werden, auch wenn unbefristete 30 Jahre lang gelten. Es gebe zwar kein Recht auf Umtausch, im Sinne der Kundenfreundlichkeit werde dieses aber meist eingeräumt, wobei es wichtig sei, das im Vorfeld abzuklären, auf dem Kassabon vermerken zu lassen und die Umtauschfrist zu beachten. Das in Online-Shops 14 Kalendertage ab der Übernahme gültige Rücktrittsrecht gelte nicht für Tickets sowie entsiegelte und personalisierte Ware.

Dunkl stellte den von Arbeiterkammer und Universität Wien entwickelten Online-Betrugs-Simulator samt Simulationsstudie und –training vor und nannte an manipulativen Techniken u. a. eine Stückzahlbegrenzung, künstlich erzeugten Zeitdruck und die Vorauskasse als wegen technischer Probleme einzig verbleibende Bezahlmöglichkeit: „Derzeit gibt es über 60.000 Anzeigen, insgesamt hat sich die Cyber-Kriminalität verzehnfacht, auf der Blacklist von Watchlist Internet befinden sich bereits über 10.000 Fakeshop-Domains“.

Nähere Informationen beim Büro LR Rosenkranz unter 0676/81213797, Mag. Andreas Steindl, und e-mail andres.steindl@noel.gv.at bzw. www.noe.gv.at/konsumentenschutz. Den Fakeshop-Simulator findet man unter
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Online-Krimi
nalitaet.html.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Mag. Rainer Hirschkorn
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