SPÖ-Familiensprecherin Wimmer: „Müssen Familienpolitik krisenfest machen!“

SPÖ fordert Reform des Kinderbetreuungsgeldes – Krankenstand darf nicht zu finanziellen Einbußen für Familien führen

Die Baustelle „Kinderbetreuungsgeld“ führt zu immer neuen Problemen. Jüngst macht die Zeitung „der Falter“ auf das Schicksal einer Mutter aufmerksam, die aufgrund eines Krankenstandes den Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und damit 6.500 Euro jährlich verloren hat. Ein Missstand, den SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer bereits in der Vergangenheit wiederholt mittels Anträgen aufzeigte, der der Regierung also bekannt ist, und auch im aktuellen Ausschuss für Familie und Jugend anprangerte: „Niemand entscheidet sich freiwillig für einen längeren Krankenstand. Frisch gebackene Eltern dafür zu bestrafen, ist schlicht unfair. Hätten sich ÖVP und Grüne nicht quer gestellt, hätten wir diese Ungerechtigkeit binnen kürzester Zeit aus der Welt schaffen können.“ ****

Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Eltern 182 Tage unmittelbar vor der Geburt bzw. dem Beginn des Mutterschutzes durchgehend erwerbstätig sein müssen. Eine Unterbrechung darf maximal 14 Tage betragen, ansonsten wirken sich diese direkt auf den Anspruch aus. Berichte aus der Praxis, von Gewerkschaft und Arbeiterkammer zeigen aber klar, dass diese Regelung oftmals nicht mit der Realität vereinbar ist. „Arbeitsverhältnisse werden zunehmend prekärer, befristete und instabile Arbeitsverhältnisse nehmen zu und die multiplen Krisen führen zu Arbeitslosigkeit durch Insolvenzen, Kündigungen und Jobwechsel“, beschreibt Wimmer die Situation am Arbeitsmarkt. „Nicht davon sollte aber dazu führen, dass Familien durch ein geringeres Kinderbetreuungsgeld abgestraft werden. Wir müssen unsere Familienpolitik endlich krisenfest machen – davon profitieren Väter, Mütter und Kinder gleichermaßen.“

Vorschlag der SPÖ ist es, den Zeitraum für die Berechnung der 182 Kalendertage, die Eltern erwerbstätig sein müssen, auf ein Jahr auszudehnen. Innerhalb dieses Jahres müssten somit die 182 Tage in Beschäftigung nachgewiesen werden, ein Jobwechsel oder eine Unterbrechung würden den Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht mehr beeinflussen. Außerdem müsse dringend die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Krankenstände bei der Berechnung mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gleichgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag wird die SPÖ in der kommenden Nationalratssitzung einbringen.

Ebenfalls Thema im Ausschuss war Kinderarmut: „Es ist beschämend, dass Österreich neben Lettland nun das einzige Land in der EU ist, das noch keinen Nationalen Aktionsplan für Kindergarantie umsetzt. Kinderarmut kann beendet werden – wenn die Regierung endlich die nötigen Schritte geht. Als SPÖ sind wir jederzeit bereit für konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Familien, etwa bei der Umsetzung eines gratis ganztägigen Kindebildungsplatzes oder eines kostenfreien, warmen Mittagessens für alle Schul- und Kindergartenkinder“, weist Wimmer abschließend auf die Verhandlungsbereitschaft der SPÖ hin. (Schluss) ts/up

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