Beschluss Gemeinnützigkeitsreformgesetz als wegweisender Impuls für gemeinnütziges Stiften

Verband für gemeinnütziges Stiften (VgS) begrüßt Top-Bedingungen für Stiftungsstandort Österreich ab 2024.

DIE HEUTIGE BESCHLUSSFASSUNG IM PARLAMENT BESIEGELT DIE UMFASSENDSTE REFORM DES GEMEINNÜTZIGEN SEKTORS IN ÖSTERREICH SEIT ÜBER 30 JAHREN. ALS TRAGENDE SÄULE DES DRITTEN SEKTORS, WERDEN GEMEINNÜTZIG AKTIVE STIFTUNGEN DURCH MEHR RECHTSSICHERHEIT, DAUERHAFTEN ZUGANG ZUR SPENDENABSETZBARKEIT UND ATTRAKTIVERE ANREIZE FÜR STIFTENDE WESENTLICH GESTÄRKT. DAMIT RÜCKT ÖSTERREICHS GEMEINNÜTZIGE STIFTUNGSLANDSCHAFT ZU INTERNATIONAL FÜHRENDEN PHILANTHROPIE-NATIONEN AUF.
_„Seitens des Verbandes für gemeinnütziges Stiften möchte ich mich herzlich bei der Bundesregierung und allen Beteiligten für das weitreichende Reformpaket bedanken, das einen wichtigen und in die Zukunft weisenden Impuls für mehr gemeinnützig aktive Stiftungen hierzulande darstellt“_, betont Katharina Turnauer, Präsidentin Verband für gemeinnütziges Stiften, und führt aus: „Insbesondere die künftig zehnjährige Vortragsmöglichkeit der Stiftungszuwendungen und die Überführung der bislang einjährig verlängerten Spendenabsetzbarkeit in Dauerrecht bieten ab 2024 fruchtbaren Boden für mehr philanthropisches Engagement.“

Dr. Günther Lutschinger, Vorstandsmitglied Verband für gemeinnütziges Stiften
Tel.: +43 676 441 01 08, office@gemeinnuetzigs-stiften.at

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