Nationalratsbeschluss: Weihnachtspaket für Österreichs Spenderinnen und Spender
Gemeinnützigkeitsreformgesetz stärkt Kultur des Gebens ab 1. Jänner – Spendenabsetzbarkeit für alle Vereine als wichtiger Impuls für mehr Spenden.
HEUTE HAT DER NATIONALRAT DAS GEMEINNÜTZIGKEITSREFORMGESETZ BESCHLOSSEN. AUF ANREGUNG DES FUNDRAISING VERBAND AUSTRIA UND DES BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT WURDEN BEDENKEN AUS DER NPO-SZENE IM PARLAMENTARISCHEN PROZESS NOCH AUFGEGRIFFEN UND WICHTIGE VERBESSERUNGEN VORGENOMMEN. PER 1.1.2024 TRITT SOMIT DIE GRÖSSTE REFORM ZUGUNSTEN GEMEINNÜTZIGER ORGANISATIONEN, IHRER SPENDENDEN UND FREIWILLIG ENGAGIERTER MENSCHEN IN DER GESCHICHTE ÖSTERREICHS IN KRAFT.
_„Ob humanitäre Hilfe, Förderung der Bildung, Tier- und Umweltschutz oder der Einsatz für die Menschenrechte, per 1. Jänner 2024 werden alle gemeinnützigen Anliegen durch Zugang zur Spendenabsetzbarkeit gleichgestellt“, _bringt GÜNTHER LUTSCHINGER, GESCHÄFTSFÜHRER FUNDRAISING VERBAND AUSTRIA, den zentralen Punkt der Reform auf den Punkt.
Fundraising Verband Austria, Pressearbeit: Dr. Andreas Anker, M: 06764214706, E: presse@fundraising.at
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