„Bürgeranwalt“: Protest gegen Supermarkt
Am 10. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 10. Februar 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Kommt eine Gemeinde ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach?
Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Pressbaum am Grund der Familie B. neue Wasser- und Kanalleitungen verlegen lassen und sich verpflichtet, jährlich knapp 7.000 Euro inklusive Indexanpassung für diese Dienstbarkeit zu zahlen. Herr B. behauptet nun, dass die Gemeinde säumig sei. Der Bürgermeister von Pressbaum argumentiert wiederum, die Gemeinde hätte eine Doppelüberweisung im Jahr 2017 festgestellt. Familie B. hat Volksanwältin Gaby Schwarz um Hilfe gebeten, die im Studio mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde Pressbaum diskutiert.
Überschwemmung wegen Anschüttungen und nicht bewilligter Verrohrungen am Nachbargrund
Herr E. ärgert sich, dass es regelmäßig nach Starkregenereignissen zu Vermurungen und Verschmutzungen in seinem Garten in Allhaming in Oberösterreich kommt. Ursache dafür seien Erdaufschüttungen im Zuge der Errichtung des benachbarten Postverteilzentrums und konsenslose Verrohrungen auf dem Nachbargrund. Die Volksanwaltschaft hat das Vorgehen der Baubehörde kritisiert. Gibt es nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes eine Lösung für Herrn E.?
Förderband über die Donau?
Um den stillgelegten Teil der Donauuferbahn im Nibelungengau gibt es seit Jahren Diskussionen. Eine Bürgerinitiative fordert die Reaktivierung, etliche Anrainer und Anrainerinnen begrüßen die Auflassung der Trasse. Jetzt kommt ein neuer Konflikt dazu: Das Hartsteinwerk Loja will sein Material künftig quer über die Donau transportieren. Per Förderband – 1,2 Kilometer lang, von Persenbeug bis Krummnußbaum.
Protest gegen Supermarkt
Im Zentrum von Ossiach soll ein Supermarkt gebaut werden. Es sei nichts gegen die Ansiedelung eines Nahversorgers einzuwenden, sagen Kritiker des Projekts. Aber der Standort an einem der schönsten, unverbauten Flecken am See, in unmittelbarer Nähe zum berühmten Stift, sei falsch gewählt. „Bürgeranwalt“ hat über den Konflikt berichtet. Nun liegt eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts vor.
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