Schikanen beim Kinderbetreuungsgeld gehen weiter

Auch vier Jahre nach Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft ändert das Familienministerium EU-rechtswidrige Anweisungen offenbar nicht

Vor genau vier Jahren hat die Volksanwaltschaft in einer „kollegialen Missstandsfeststellung“ das Familienministerium heftig kritisiert, weil es Jungfamilien jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten lässt. Die juristischen Argumente prallten an der Ministerialbürokratie ab, auch mehrere Höchstgerichtsurteile, die die Rechtsansicht der Volksanwaltschaft bestätigen, haben zu keiner Änderung geführt. Eine Mutter musste acht Jahre auf das Kinderbetreuungsgeld warten. „Aber Ministerin Susanne Raab hat offenbar ihre rechtswidrigen Anweisungen an die Behörden noch immer nicht geändert“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz. 

IMMER NOCH REGELMÄSSIG BESCHWERDEN BEI DER VOLKSANWALTSCHAFT

„Was muss nach den OGH-Urteilen noch passieren, bis Raab endlich einlenkt und die Schikanen gegen Eltern einstellt?“, fragt Achitz: „Auch nach dem Höchstgerichtsurteil melden sich bei der Volksanwaltschaft verzweifelte Eltern, die jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten, weil das Familienministerium sie diverse in- und ausländische Behörden abklappern lässt, um irgendwelche Dokumente zu beschaffen, die es gar nicht gibt. Raab muss diese europarechtswidrige Praxis endlich abschaffen, bürger*innenfreundlich vorgehen und das Kinderbetreuungsgeld rasch überweisen.“

EUROPARECHTSWIDRIG: BEHÖRDE WÄLZT VERPFLICHTUNGEN AUF ELTERN AB

„Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und auch die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Die Pflicht der Behörden, mit Behörden anderer Länder herauszufinden, wer zuständig ist, wird auf die Eltern abgewälzt. Bürger*innenfreundlich und nach EU-Recht geboten wäre, wenn die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld an die in Österreich lebenden Familien vorläufig auszahlen und im Hintergrund regeln, wer zuständig ist. Trotz Höchstgerichtsurteil melden sich weiterhin Betroffene bei der Volksanwaltschaft, insgesamt bereits mehr als hundert. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so Achitz.
MEHR ZUM OGH-URTEIL: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-und-AK-helfen-Mutter-erhaelt-nach-acht-Jahren-Kinderbetreuungsgeld

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
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