Salzburger Vogelabschussverordnung: Debakel für den Rechtsstaat
Heute endet die einwöchige Begutachtung für die offen rechtswidrige Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Tötung von 5581 geschützten Vögeln pro Jahr.
_Mit nur einer Woche (!) Begutachtungsfrist will die Salzburger Landesregierung die Verordnung zur großflächigen Tötung von Eichelhähern, Elstern, Graureihern, Kormoranen und Rabenkrähen offenbar durchpeitschen. Dabei ist der Verordnungsentwurf gespickt mit Rechtswidrigkeiten. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz zieht eine vernichtende Bilanz und fordert, dass die Verordnung nicht erlassen wird._
Das rechtsstaatliche Prinzip der österreichischen Bundesverfassung besagt, dass die Verwaltung nur auf der Grundlage von Gesetzen tätig werden darf. Dieser tragende Pfeiler unserer Republik wird im Bereich des Naturschutzes und der Jagd aber allzu oft mit Füßen getreten. Jüngstes Beispiel ist die von der Salzburger Landesregierung geplante Vogelabschussplanverordnung, die vor Rechtsverstößen nur so strotzt:
* Zentral ist die Missachtung der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention. Nach diesem Übereinkommen muss die Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, einen Verwaltungsakt gerichtlich prüfen zu lassen. Das ist aber im Salzburger Jagdgesetz nur für Bescheide, nicht für Verordnungen vorgesehen. Die Europäische Kommission hat bereits die 2. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Aarhus-Konvention eingeleitet.
Initiative für ein Bundesjagdgesetz
Clemens Purtscher
0677/61220082
kontakt@bundesjagdgesetz.at
https://bundesjagdgesetz.at/
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