apf informiert: Betriebsversammlung bei den Austrian Airlines – Das sind Ihre Rechte
Die Belegschaft des fliegenden Personals der Austrian Airlines hat für Freitag eine Betriebsversammlung angekündigt. Die apf informiert über Fluggastrechte.
Davon betroffen sind mehr als 100 Flüge von und nach Österreich. Die Austrian Airlines haben angegeben, alle Fluggäste bereits entsprechend umgebucht zu haben, doch stehen auch in diesen Fällen Fluggastrechte zu. Was es für Reisende besonders zu beachten gilt und welche Rechte man als Fluggast geltend machen kann – darüber informiert die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
Streiks und Arbeitsmaßnahmen bei Fluglinien sind keine Seltenheit. Aktuell haben die Mitarbeiter:innen bei Austrian Airlines für Freitag eine Betriebsversammlung am Flughafen Wien angekündigt.
Für betroffene Reisende stellt dies eine große Belastung dar, muss man sich doch oftmals kurzfristig um alternative Beförderung bzw. Entschädigungen kümmern. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet jedoch einen ganz klaren Rahmen für dieses Szenario.
Kommt es aufgrund eines Streiks bzw. von Arbeitsmaßnahmen zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket/Flugschein erworben worden ist, dann hat man als Fluggast das Recht auf:
* die ERSTATTUNG DES TICKETPREISES inkl. Steuern und Gebühren
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Georg Loderbauer, MA MA
Öffentlichkeitsarbeit
+4315050707150
g.loderbauer@apf.gv.at
www.passagier.at
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