Rauch: Europäischer Gesundheitsdatenraum ermöglicht Verbesserungen für Patient:innen und Forschung
Österreich klar für Opt-Out-Möglichkeit für Patient:innen
Aktuell finden in Brüssel die finalen Gespräche zur Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraums statt. Ziel sind einheitliche Rahmenbedingungen auf EU-Ebene zur Nutzung von Gesundheitsdaten in der Gesundheitsversorgung und der Forschung. Patient:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen sollen von einer höheren Datenqualität im Gesundheitswesen profitieren. Österreich setzt sich seit Beginn der Verhandlungen für höchste Standards beim Datenschutz und Wahlfreiheit für Patient:innen in Form eines Opt-Outs ein. “Gesundheitsdaten sind hochsensibel, daher braucht es Vertrauen, dass sie verantwortungsvoll verarbeitet werden. Das bedeutet auch, dass mir als Patient oder Patientin die Entscheidung stets frei steht, ob ich das Angebot in Anspruch nehme“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch. ***
Das Gesundheitswesen ist einer der größten Datenproduzenten weltweit. Rund 30% des anfallenden Datenvolumens gehen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung und Life Sciences hervor. Gleichzeitig kommt es immer noch vor, dass Patient:innen ausgedruckte Befunde von A nach B tragen oder keinen Zugang zu bestimmten Gesundheitsdaten haben. Auch Angehörige von Gesundheitsberufen leiden unter Einschränkungen beim Zugriff auf versorgungsrelevante Daten, etwa bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen. Für die Forschung ist der Zugang oft stark beschränkt.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) soll einheitliche Regeln in ganz Europa zum Umgang mit Gesundheitsdaten schaffen. Das verbessert den Zugang zu Gesundheitsdaten für die Versorgung der Patient:innen, für Wissenschaft und Forschung und für die Steuerung des Gesundheitssystems. Der Entwurf sieht hohe Standards für den Datenschutz vor. Eine entsprechende EU-Verordnung wird aktuell zwischen den Mitgliedsstaaten verhandelt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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