Flughafenstreiks ohne Ende-Passagierrechte

Streikaufrufe für Lufthansa- oder Sicherheitspersonal reissen nicht ab. Passagiere brauchen gute Nerven! Ein Überblick über die Passagierrechte der EU-VO 261/2004.

ENTSCHÄDIGUNG NACH EU-VO

Je nach Länge der gebuchten Flugstrecke kann ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung pro Passagier in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € bestehen.
Wenn der Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt (nicht von der Fluglinie beherrschbares Ereignis), muss das Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichsleistung zahlen.

Alexandra Hawlicek
Marketing und Public Relations
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