Pressepreis 2023 der Ärztekammer für Wien ausgeschrieben

Mit 10.000 Euro dotiert – Einreichfrist ist der 15. April 2024

Die Ärztekammer für Wien vergibt für 2023 einen Pressepreis für hervorragende publizistische Arbeiten im Interesse des Gesundheitswesens in Höhe von 10.000 Euro. **** 

   Es können Arbeiten jeder Art und Form eingereicht werden, die sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn befassen. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.   

   Die Einreichung steht Berufsjournalistinnen und -journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautorinnen und -autoren sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeiten in den „Mitteilungen der Ärztekammer für Wien“ verbunden. 

   Die Arbeiten müssen im Jahr 2023 publiziert worden sein. Die Einreichung der Arbeiten kann durch die Autorinnen und Autoren oder durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Der Einreichung der Arbeit ist eine Erklärung der Autorinnen und Autoren beizuschließen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in Fußnote oder sonst in geeigneter Weise genannt sind. 
   Die Bewerbung ist bis zum 15. April 2024 in der Ärztekammer für Wien, Präsidium, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, oder elektronisch an pressestelle@aekwien.at mit dem Vermerk „Pressepreis der Ärztekammer für Wien“ formlos einzureichen. Eine Erstreckung der Frist ist nicht in Aussicht genommen.

Ärztekammer für Wien
Mag. Kathrin McEwen
(++43-1)51501 – 1415, 0664/9697526
mcewen@aekwien.at
http://www.aekwien.at

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