47 Millionen unbezahlte Überstunden – SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch: „Gesetzgeber muss eingreifen“

SPÖ für Meldepflicht für alle Überstunden, 50 Prozent Aufschlag auch für Mehrstunden, empfindliche Strafzuschläge bei vorenthaltenem Lohn

47 Millionen Mehrstunden und Überstunden haben die Arbeitnehmer:innen im Jahr 2023 nicht bezahlt bekommen. Das ist, wie die Statistik Austria heute berichtet hat, rund ein Viertel alle Mehr- und Überstunden. Und: Das ist exakt der gleich hohe Wert wie im Jahr davor. „Es hat sich überhaupt nichts verbessert. Den Arbeitnehmer:innen werden Jahr für Jahr 1,5 Milliarden Euro vorenthalten. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen“, sagt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Die Forderung der SPÖ: Alle geleisteten Mehr- und Überstunden müssen gemeldet werden, Mehrstunden sollen wie Überstunden mit 50-Prozent-Aufschlag bezahlt werden, bei Lohnvorenthaltung sollen ein 100-Prozent-Zuschlag zum geschuldeten Lohn fällig werden. ****

Diese Punkte sind Teil eines Antrags der SPÖ „betreffend Maßnahmen gegen unbezahlte Überstunden“, der schon seit langem im Sozialausschuss vorliegt, bisher von den Regierungsparteien aber immer wieder vertagt worden ist. Muchitsch: „Die Zeit der Ausreden muss für die Regierungsparteien vorbei sein. Der Gesetzgeber kann nicht dabei zuschauen, wie den arbeitenden Menschen jedes Jahr eineinhalb Milliarden Euro geraubt werden.“ 

„Sozialbetrug und Lohndumping sowie systematische Lohnvorenthaltung setzen fair und redlich wirtschaftende Unternehmen enorm unter Druck“, argumentiert die SPÖ in ihrem Antrag. Und weiter: „Redliche Unternehmen dürfen aber nicht die Dummen sein. In der Praxis ist das Hauptproblem in der arbeitsrechtlichen Beratung nicht bezahlter Lohn. D. h. es gibt Unternehmen, die ihren Arbeitnehmer:innen systematisch Lohn vorenthalten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber redlichen wirtschaftenden Mitbewerbern verschaffen. Fordern die Arbeitnehmer:innen ihre berechtigten Ansprüche ein, ist nur das ursprünglich Geschuldete (mit Zinsen) nachzuzahlen. Das ist keine ausreichend abschreckende Sanktion. Bei rechtsgrundloser Lohnvorenthaltung müssen daher Zuschläge (z. B. Verdopplung) zum geschuldeten Lohn geleistet werden.“ (Schluss) wf/jks

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