Kniffliger Lohnsteuerausgleich: Arbeiterkammer Oberösterreich berät bei Fragen und Problemen

VIELE ARBEITNEHMER:INNEN NUTZEN DEN MÄRZ UM DEN ANTRAG AUF LOHNSTEUERAUSGLEICH FÜR DAS VERGANGENE JAHR ZU ERLEDIGEN. DAMIT DIE POST VOM FINANZAMT ERFREULICH WIRD, IST ES WICHTIG, DABEI ALLES RICHTIG ZU MACHEN. „MACHEN SIE IHRE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG! DIE MÜHE DABEI LOHNT SICH FAST IMMER“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL. DIE LOHNSTEUER-EXPERT:INNEN DER ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH HELFEN GERNE BEI FRAGEN UND WEISEN AUF FALLSTRICKE HIN.  

Der Lohnsteuerausgleich zahlt sich für viele aus. Besonders Teilzeitbeschäftigte, Ferialpraktikant:innen, Lehrlinge oder Personen, die während des Jahres in Elternkarenz gegangen sind, können mit einer Steuergutschrift rechnen. Zusätzlich gibt es für Eltern(teile) den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag sowie den Familienbonus Plus. Sollten außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für die berufliche Tätigkeit wie Homeoffice-Mobiliar, Fortbildungen oder auch Dienstreisen (sogenannte Werbungskosten) im vergangenen Jahr angefallen sein, empfehlen die Lohnsteuer-Expert:innen der AK jedenfalls, eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung einzubringen.  
Antrag für 2023 ab März sinnvoll

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
0506906-2480
kraftschik.g@akooe.at

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