Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024) ist in Kraft!

Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds) begrüßt das In-Kraft Treten des Gesetzes, das die Bezeichnung Sozialarbeiter*in und Sozialpädagog*in schützt

Am 15.12.2023 wurde der selbstständige Antrag für ein Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz im Parlament eingebracht. Am 29.03.2024 trat das Gesetz in Kraft. DAS IST EIN MEILENSTEIN IN DER GESCHICHTE DER SOZIALEN ARBEIT IN ÖSTERREICH! Erstmals ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, wer sich als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in bezeichnen darf. Im Gesetzwerdungsprozess wurden Vorschläge der Arbeiterkammer, der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa), der Bachelor Fachhochschulstudiengänge Soziale Arbeit sowie des obds berücksichtigt.

obds – Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
Gerlinde Blemenschitz-Kramer & Julia Pollak
Geschäftsführerinnen
+43670/5594651
soziale.arbeit@obds.at
www.obds.at

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