Alma Zadić /Helga Krismer: „Baumhaftung für Gemeinden nun entschärft“

Bei gemeinsamer Pressekonferenz in Baden präsentieren die Grünen den Erfolg für den Schutz unserer Bäume und gegen Angstschnitte in Österreich

Egal ob es um ihren kühlenden Effekt im Sommer, ihre Eigenschaft als CO2-Speicher, oder ihre wissenschaftlich belegte beruhigende und stimmungsaufhellende Wirkung geht – Bäume leisten einen entscheidenden Beitrag dabei Österreichs Städte lebenswert zu machen.  Umso unverständlicher ist es, dass Bäume im städtischen Gebiet in der Vergangenheit überschießend und ohne fachlich gerechtfertigten Grund kahlgeschlagen oder gleich ganz gefällt wurden. Der hässliche Effekt dieser Praxis waren unzählige Baumruinen im städtischen Gebiet, die kaum mehr etwas Naturbelassenes an sich hatten und die in weiterer oftmals Folge teuer – ein neu gepflanzter Straßenbaum kostet zwischen 25.000 und 30.000 Euro – ersetzt werden mussten.  

Damit ist nun Schluss: Mit gestrigen 1. Mai traten im ABGB neue Haftungsregeln für Bäume in Kraft, die nach vielen Jahren intensiver Bemühungen u. a. einer Resolution der Stadt Baden, ein unnötiges Zurückschneiden und Fällen von Bäumen verhindern und so mehr Natur in den Städten ermöglichen sollen.   

Bei einer Pressekonferenz in Baden präsentieren Bundesministerin für Justiz Alma Zadić  und Grüne Klubobfrau Helga Krismer den Erfolg in der Bundesregierung: „Der heißer werdende Sommer wird für viele Menschen in Österreich immer mehr zur Belastung, gerade auch in Städten wie Baden. Um städtische Hitzeinseln abzukühlen braucht es mehr Begrünung, aber vor allem auch mehr Bäume. Überstrenge Regeln führten bislang aber dazu, dass Bäume oftmals frühzeitig und ohne guten Grund zurückgeschnitten oder sogar gefällt wurden. Damit machen wir jetzt Schluss. Mit der neu ausgestalteten Baumhaftung sorgen wir für einfache und klare Rahmenbedingungen für alle Baumhalter, beenden überschießenden Kahlschlag und ermöglichen so mehr Natur in Österreichs Städten“, so Justizministerin Alma Zadić. 

Badens Vizebürgermeisterin und Grüne Klubobfrau zeigt sich vom Grünen Erfolg auf Bundesebene begeistert. Als Abgeordnete, weiß Helga Krismer, dass eher ländliche Gemeinden Angstschnitte auf Tagesordnung hatten: „Baden als traditionsbewusste Stadt mit 10.000 Bäumen im Gebiet zeigt sich hocherfreut über diese gesetzliche Änderung und damit die Unterstützung der zahlreichen Resolutionen u. a. der Wienerwaldgemeinden für einen besseren Baumschutz in Österreich. Die Stadtgemeinde Baden, der Gemeinderat, hat einstimmig im Jahr 2020 eine Resolution verabschiedet, die die Bundesregierung dazu auffordert, das ABGB und das Forstgesetz zu ändern, damit die Bäume als Lebewesen auch wirklich so behandelt werden. Gerade Gemeinden und Städte, die an den Wienerwald grenzen, sind auch vom Forstgesetz betroffen und umso bedauerlicher ist es, dass hier leider keine Änderung geglückt ist. Was die Bäume in der Stadt Baden betrifft, haben wir nun dank der Bemühungen von Alma Zadic einen gesetzlichen Erfolg für den Schutz unserer Bäume. Mit dem neuen Gesetz können unsere Gemeinden, die Bäume in ihrem Gebiet versorgen, die z. B. auch ein wenig abgelegener sind anders behandeln als einen Baum auf einen Kinderspielplatz und diesen Naturbelassen behandeln.  Das Naturbelassen wurde auch explizit im Gesetz klar hineingeschrieben.  Unsere Bäume sind wertvolle Helfer gegen die Klimakrise und wir helfen nun durch die Gesetzesänderung unseren Gemeinden unnötige Angstschnitte bei Bäumen zu vermeiden. Für unsere Gemeinden in Niederösterreich ein Vorteil wie für Private BaumbesitzerInnen“, schließt Helga Krismer die Pressekonferenz ab.  

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK: 

* Umkehr der Beweislast: Künftig müssen Kläger beweisen, dass Baumhalter ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind. So stärken wir die Position der Baumhalter.
* Präzisere Haftung: Baumhalter haften künftig nicht mehr für jedes denkbare Schadensereignis im Zusammenhang mit einem Baum. Es wird explizit festgehalten, dass nur für Schädigungen einzustehen ist, die aus dem Umfallen des Baumes oder dem Herabfallen von Ästen resultieren.
* Überarbeitete Sorgfaltspflichten: Für abgelegene Bäume abseits von Gehwegen oder Ähnlichem gelten künftig gelockerte Sorgfaltspflichten. Bäume, die bei einem frequentierten Kindergarten stehen, müssen hingegen häufiger kontrolliert werden.
* Ein Leitfaden für alle Bäume: Detaillierte Handlungsanleitung rund um die Sorgfaltspflichten wurden von der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ unter Federführung der Stadt Wien in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium sowie Expert:innen erarbeitet. Diese ermöglicht anschaulich auf einen Blick, welcher Sorgfaltsmaßstab für welchen Baum gilt.
* Wunschzustand Naturbaum: Darüber hinaus wird im neuen Gesetzestext erstmals dezidiert ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand des Baumes festgeschrieben, etwa wenn es sich um Bäume bei Naturdenkmälern oder in Nationalparks handelt.

Michael Pinnow
Pressesprecher der Grünen NÖ

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