Fischer/Grüne: Neue Verbandsklage ist Meilenstein des österreichischen und europäischen Rechtsschutzes

„Guter Verbraucherschutz bedeutet, dass Rechtsansprüche auf einfachem Weg und kostengünstig umgesetzt werden. Das schafft die neue europäische Verbandsklage, und zwar nicht nur für Österreich, sondern nach Umsetzung für alle EU-Mitgliedstaaten“, sagt die Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen, Ulrike Fischer. Österreich hatte auch bisher schon über die Sammelklage österreichischer Prägung ein Instrument, mit dem Schäden von Konsumentinnen und Konsumenten gesammelt werden konnten. Beschwerlich ist bei dieser Konstruktion, dass Ansprüche einzeln an Verbraucherorganisationen abgetreten werden müssen und es keine einheitliche Gerichtszuständigkeit gibt. „Mit der neuen Verbandsklage, die einen Meilenstein der Rechtsdurchsetzung darstellt, können Massenschäden rasch und effizient geklagt werden. Als zuständiges Gericht für alle Verfahren wird im Gesetz, welches Ende Mai 2024 im Justizausschuss behandelt wird, das Handelsgericht Wien genannt“, betont Fischer.

„Die Gesprächsbasis bei den Verhandlungen war konstruktiv. Hervorzuheben ist dabei vor allem der Einsatz und die fundierte Kenntnis der Rechtsmaterie von Justizministerin Alma Zadic. Sie war eine gute Vermittlerin zwischen den Verhandlungspartner:innen und hat den Überblick über die wesentlichen Punkte der komplexen Rechtsmaterie bis zum guten Ende bewahrt. Ich freue mich, dass wir jetzt gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielt haben. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten rasch zu ihrem Recht kommen, entlastet das die Gerichte und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat“, meint Fischer und erläutert: Wenn also zum Beispiel auf einer Kreuzfahrt 200 Personen an Brechdurchfall erkranken, ist es weder notwendig, 200 Verfahren zu führen, noch alle Einzelklagen an einen Sammelkläger abzutreten. Jetzt können alle 200 geschädigten Personen ihre Ansprüche direkt und rasch in einem gemeinsamen Verfahren geltend machen. Die neue Regelung ist ein Quantensprung der Rechtsdurchsetzung. Gruppen- und Verbandsklagen haben zudem eine präventive Wirkung, da durch effektiveren Rechtsschutz Nachlässigkeiten und unlautere Praktiken weniger verlockend sind. „Rechtstreue soll sich für Unternehmen lohnen, und wer Unrecht begeht, soll für Schaden einstehen“, ergänzt Fischer.

 

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