Schnabel: Wasserstoffförderungsgesetz fördert Anlagen zur erneuerbaren Wasserstoffproduktion
ÖVP-Wasserstoffsprecher: Gesetz klares Zeichen für die Zukunft der erneuerbaren Energieträger und zur Unterstützung des Wirtschaftsstandorts Österreich
„Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in Österreich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Der Einsatz von klimaneutralem Wasserstoff ist dabei ein wichtiger Faktor, der den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem wesentlich unterstützen kann. Mit dem Entwurf des Wasserstoffförderungsgesetzes setzt Österreich ein klares Zeichen für die Zukunft der erneuerbaren Energieträger, insbesondere für die Rolle von erneuerbarem Wasserstoff, und auch zur Unterstützung des Wirtschaftsstandorts Österreich“, stellte heute, Freitag, ÖVP-Wasserstoffsprecher Abg. Joachim Schnabel fest. Das Wasserstoffförderungsgesetz war diese Woche Thema im Ministerrat, soll am 4. Juni im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie behandelt und noch im Juni-Plenum beschlossen werden.
Das primäre Ziel des Gesetzes sei die Steigerung der Produktion von „erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs“ aus Österreich, erläuterte der Mandatar. Unter „erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs“ versteht das Gesetz Wasserstoff, der mithilfe von Energie aus erneuerbaren Quellen, mit Ausnahme von Biomasse, produziert wird. „Dies ist notwendig, damit das Ziel aus der österreichischen Wasserstoffstrategie erreicht werden kann. Die Strategie sieht vor, dass bis 2030 ein Gigawatt Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert wird.“
Zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung von Förderungen für den Betrieb von Elektrolyseanlagen zur erneuerbaren Wasserstoffproduktion. Diese werden durch wettbewerbliche Auktionen der Europäischen Wasserstoffbank in den Jahren 2024 und 2025 vergeben. „Das soll eine kosteneffiziente Verteilung der Fördermittel sicherstellen“, so Schnabel, der ergänzt: „Die Vergabe von Fördermitteln in Form einer fixen Prämie pro produzierter Einheit Wasserstoff über einen Zeitraum von zehn Jahren soll Betreiberinnen und Betreibern eine langfristige finanzielle Sicherheit bieten. Die Abwicklung der Förderungen soll von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) übernommen werden.“
Insgesamt stellt die Bundesregierung im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes Bundesmittel in der Höhe von 820 Millionen Euro zur Verfügung, wovon für die Förderung im Rahmen der im Jahr 2024 beginnenden Auktion maximal 400 Millionen Euro zu Verfügung stehen.
„Damit auch österreichische Unternehmen von den Förderungen profitieren können und an der europäischen Aktion teilnehmen können, ist ein rascher Gesetzesbeschluss notwendig“, so Schnabel abschließend. (Schluss)
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