Abrahamczik (SPÖ): Wien führt den Weg für EU-Renaturierungsgesetz an
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Wien setzt sich entschlossen für den Schutz der Biodiversität ein und drängt auf die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes.
SPÖ-Abgeordnete Nina Abrahamczik, Vorsitzende des Gemeinderatsausschusses Klima, Umwelt, Demokratie und Personal, betonte in ihrer Rede während des heutigen Wiener Landtages auf Verlangen der Grünen zum EU-Renaturierungsgesetz Wiens klare Entschlossenheit, sich energisch für die Annahme des EU-Renaturierungsgesetzes einzusetzen. Abrahamczik begann ihre Rede mit lobenden Worten für die Bemühungen von Landeshauptmann Michael Ludwig, der bereits in der vergangenen Woche Wiens Unterstützung für das EU-Renaturierungsgesetz aussprach und aktiv auf die anderen Bundesländer zugegangen ist. Wien habe damit einen wichtigen Schritt gesetzt und wird nun intensiv für ein Ja der Bundesländer zur Renaturierungsverordnung werben. „Wien hat die EU-Renaturierungs-Verordnung inhaltlich immer positiv gesehen“, hob Abrahamczik hervor und betonte die bereits bestehende Vorreiterrolle der Stadt beim Arten- und Lebensraumschutz. Abrahamczik betonte die Dringlichkeit des Themas angesichts der Biodiversitätskrise, die neben der Klimakrise eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte darstellt.
Abrahamczik unterstrich weiterhin, dass die Unterstützung des EU-Renaturierungsgesetzes eine Chance für alle Parteien sei, Farbe zu bekennen. Zum ursprünglichen Entwurf gab es viele Bedenken, die nun ausgeräumt wurden. Deshalb ist es nun möglich, dass Wien diesem Entwurf zustimmt. Sie hob hervor, dass im Wiener Landtag drei Parteien das Gesetz befürworten, während zwei dagegen sind, und drängte darauf, dennoch positive Schritte zur Umsetzung zu unternehmen. „Wenn wir die Renaturierung auf EU-Ebene erreichen wollen, dann müssen wir das gemeinsam machen“, betonte sie.
Ein zentraler Punkt der Rede war die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Umsetzung der Verordnung. Abrahamczik appellierte an die schwarz-grüne Bundesregierung, aktiv zu werden und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten: “Dass Landeshauptmann Ludwig die Gespräche eröffnet hat, ist gut und wichtig. Es gibt noch offene Fragen, die formuliert wurden. Ich habe nicht vernommen, dass Ministerien Gespräche begonnen haben – hier würde ich die Parteien, die in der Bundesregierung vertreten sind, bitten, aktiv zu werden und auch das nötige Einvernehmen unter den zuständigen Ministerien herzustellen. Wir sind hier der Wiener Landtag ohne weitere Handhabe, aber auf Bundesebene sind hier laut Verfassungsexpert*innen die nächsten Schritte erforderlich. Jetzt muss der Bund dafür sorgen, dass sowohl seitens der Europäischen Kommission als auch seitens des Bundes ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bereitgestellt werden.”
Landeshauptmann Michael Ludwig hat gestern die einen neuen Vorschlag für eine gemeinsame Stellungnahme der Länder zur adaptierten EU-Verordnung übermittelt.
Dabei wurde klargestellt, dass es sich bei den Zielsetzungen um EU-weite Ziele handelt, zu denen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten. Die Mitgliedstaaten können ihren Beitrag auf ihre Gegebenheiten angepasst leisten. In der Neufassung des EU-Renaturierungsgesetzes sei eindeutig geklärt, dass die Zielsetzungen EU-weite Ziele sind, zu denen die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Gegebenheiten beitragen können. Die Priorisierung von Natura 2000-Gebieten bei der Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen erleichtere es für die Bundesländer, da bereits Maßnahmen in diesen Gebieten umgesetzt werden. Weitere Flächen für die Neu- oder Wiederetablierung von Lebensräumen werden nur dort benötigt, wo es zur Erreichung des guten Zustands erforderlich ist. Eine Ausnahme von der Wiederherstellung weit verbreiteter Lebensraumtypen verhindert eine Benachteiligung von Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil bestimmter Lebensräume. Bedenken gegen das Verschlechterungsverbot von wiederhergestellten Flächen wurden anerkannt, indem nur erhebliche Verschlechterungen berücksichtigt werden. Im Bereich der städtischen Ökosysteme wurden deutliche Verbesserungen durch mehr Flexibilität bei der Wahl des Bezugsraums und die Anerkennung für grüne Städte erzielt. Die Einführung von freiwilligen Indikatoren ermöglicht bei der Wiederherstellung von landwirtschaftlichen und Waldökosystemen mehr Spielraum bei der Umsetzung. Vorgesehen ist, dass die Wiedervernässung von Mooren keine Verpflichtung für Landwirt*innen darstellt, sondern es darum geht, Anreize durch die Mitgliedstaaten zu schaffen. Es sei vorgesehen, bei der Erstellung der Nationalen Wiederherstellungspläne eine Bedarfseinschätzung abzugeben, um dies beim nächsten Budgetrahmen der EU zu berücksichtigen.
Abrahamczik fasste die drei großen offenen Punkte zusammen: Die Finanzierung der Umsetzung des Renaturierungsgesetzes erfordere zusätzliche Mittel, bei denen sowohl die EU als auch der Bund gefordert sind. Die Sicherstellung der einheitlichen Auslegung wie beispielsweise mit anderen EU-Materien wie der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und die Sicherstellung der Ernährungssicherheit durch landwirtschaftliche Erwirtschaftung seien notwendig.
Abschließend bekräftigte Abrahamczik die Entschlossenheit Wiens, gemeinsam mit anderen Regionen, der Bundesregierung und der EU an der Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes zu arbeiten. „Die Zustimmung Wiens ist bereits da und jetzt müssen wir gemeinsam weitere Schritte setzen. Dafür reichen wir die Hand“, schloss sie ihre Rede.
(Schluss) sh
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