ÖGPMR: Keine medizinische Diagnosestellung ohne Ärzt:innen!

Keine Medikamentenverschreibung ohne ärztliche Abklärung!

DIE SICHERHEIT DER PATIENT:INNEN UND DAS WOHL ERKRANKTER MENSCHEN HAT OBERSTE PRIORITÄT.

Wien 2024-05-28 »Jede ärztliche Diagnose muss im Kompetenzbereich der Ärzteschaft bleiben, damit verbunden ist auch die Abgabe und Verschreibung von Medikamenten!«, bestätigt PRIM. DR. ROLAND CELOUD, SFEBPRM, MSC, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation.

Aktueller Anlass zur Sorge der Fachärzte für Physikalische Medizin und Rehabilitation ist die gesetzte Novelle, MTD-Gesetz 2023 – MTDG (343/ME), die nach standespolitischem Druck der Medizinisch-Technischen Diensten (kurz MTD) vom Bundesministerium für Gesundheit eingebracht wurde. 

»Die im Bereich der Wissenschaft und/oder in der direkten Patient:innenbetreuung tätigen Kolleg:innen unseres Faches bemängeln im Hinblick auf die Patient:innensicherheit die in der Novelle weit über die Kompetenz der MTD hinausgehende vorgesehene Befugnis.«, so PRIM. DR. CELOUD.

DIE MEDIZINISCHE GESAMTDIAGNOSE ERSTELLT AUSSCHLIESSLICH DIE ÄRZTESCHAFT.

Ebenso verhält es sich mit den Kenntnissen, eine medizinische Gesamtdiagnose zu erstellen, wie dies nicht nur für die Krankenbehandlung, sondern auch für das Tätigwerden im Rahmen der Sekundärprävention – diese soll dem Fortschreiten bestehender Erkrankungen entgegenwirken – erforderlich ist. Beides darf daher weiterhin nur nach ärztlicher Anordnung erfolgen. Ärzt:innen verfügen auf Basis ihrer langjährigen, intensiven Ausbildung und laufenden kontinuierlichen Weiterbildung über die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die nötig sind, eine umfassende und genaue medizinische Gesamtdiagnose zu erstellen. Diese stellt infolge die Beurteilung dar, um Zusammenhänge zwischen verschiedenen Symptomen und Krankheitsbildern zu erkennen, um entsprechende Therapieentscheidungen zu treffen.

KEINE MEDIKAMENTENVERSCHREIBUNG OHNE ÄRZTLICHE ABKLÄRUNG!

Die Novelle sieht nämlich künftig sowohl die Möglichkeit der Medikamentenverschreibung, beispielsweise durch die Berufsgruppe der Physiotherapeut:innen vor, wie eine Diagnosestellung. Das heißt, dass eine Berufsgruppe, die in ihrer Ausbildung keine ausreichende Kompetenz über jegliche pharmakologische Präparate erworben hat, künftig diese an Patient:innen verordnen dürfte. 

Nur im Rahmen eines 6-jährigen Medizinstudiums in unbedingter Kombination mit einer anschließenden Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt eines medizinischen Sonderfaches (nach Vollendung der Facharztausbildung »Allgemeinmedizin«, in jedem Falle nochmals 6 Jahre postgraduale Ausbildung) kann eine derartige Kompetenz, Arzneimittel richtig zu verschreiben, aufgebaut und erworben werden.

»Im Rahmen der MTD-Ausbildung wird weder über erwünschte Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten sowie deren Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gelehrt, noch wird über die in Kombination dem jeweiligen individuellen Risikoprofil der Patient:innen im entsprechend ausreichendem Umfang ausgebildet. Daher ist den Medizinisch-Technischen Fachkräften eine entsprechende Kompetenz nicht zu attestieren.«, darüber sind sich die Fachärzte für Physikalische Medizin und Rehabilitation einig, so DR. ROLAND CELOUD nach Rücksprache mit der Fachvertretung.

»Die Politik mutet somit alljenen Patient:innen, die sich künftig eine Diagnose oder Therapie durch Fachärzt:innen nicht leisten können, eine Betreuung durch ungeschultes Personal zu. Diese Novellierung gesetzlich zu verankern wäre eine programmierte Fahrlässigkeit auf Kosten von kranken Menschen!« 

Dr. Britta Fischill
britta@fischill.at
+43 676 3039699

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