Klimaschutzministerium stellt 41 Millionen Euro für Kreislaufwirtschaft zur Verfügung
Neue Förderschiene für sozialökonomische Betriebe dotiert mit 10 Millionen Euro
Das KLIMASCHUTZMINISTERIUM STELLT FÜR DAS JAHR 2024 INSGESAMT 41 MILLIONEN EURO AN FÖRDERMITTELN FÜR PROJEKTE AUS DEM BEREICH KREISLAUFWIRTSCHAFT zur Verfügung. Kreislaufwirtschaft, also die möglichst sparsame Verwendung, die Wiederverwendung und Verwertung wertvoller Ressourcen, ist ein wichtiger Eckpfeiler im Kampf gegen die Klimakrise. Ende 2022 hat die Bundesregierung eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen, die nun mit dieser Förderschiene weiter umgesetzt wird.
Neben Projektförderungen für nachhaltiges Design, die Verwertung von Textilien oder die Weiterverarbeitung von Abfällen wird eine NEUE FÖRDERSCHIENE SPEZIFISCH FÜR SOZIALÖKONOMISCHE BETRIEBE (SÖB) eingerichtet, die im Bereich Kreislaufwirtschaft tätig sind. Diese Betriebe sind gemeinnützige soziale Unternehmen, die Arbeitsplätze für arbeitsmarktferne und langzeitbeschäftigungslose Menschen zur Verfügung stellen. In diesen Unternehmen können neben Investitionen auch beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen gefördert werden.
Eine EINREICHUNG IST BIS 15. JULI bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich.
DIE VIER FÖRDERKATEGORIEN IM ÜBERBLICK:
* Investitionen im Zusammenhang mit der ENTWICKLUNG (MACHBARKEITSSTUDIE) UND IMPLEMENTIERUNG VON NACHHALTIGEM DESIGN und der Ausgestaltung von PRODUKTIONSPROZESSEN, PRODUKTEN UND PRODUKTNUTZUNG im Sinne der Kreislaufwirtschaft – zirkuläres Design
BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Uta Hauft
Pressesprecherin der Bundesministerin
+43 1 71162-658114
uta.hauft@bmk.gv.at
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