Nach Aufdeckung Schweine-Vollspaltenfabrik: „Verstöße nur im üblichen Rahmen“

VGT: Verstöße dürfen niemals üblich sein; die Verletzungen sind allerdings leider auf Vollspaltenboden üblich – deshalb Verbot auch des strukturierten Vollspaltenbodens nötig

In der NÖN wird zur Aufdeckung des VGT von einer Schweinefabrik im Bezirk Mistelbach mit Buchten mit einem sogenannten „strukturierten Vollspaltenboden“ berichtet, dass sich die gesetzlichen Verstöße bei diesem Betrieb im „üblichen Rahmen“ bewegen würden. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kann es kaum fassen: “Da wird also offenbar seitens der Behörde davon ausgegangen, dass Schweinefabriken mit Vollspaltenboden das Gesetz brechen. Solange das aber im üblichen Rahmen geschehe, sei das schon in Ordnung. Das ist doch unfassbar! Gesetzesverstöße können niemals akzeptabel sein, und schon gar keinen üblichen Rahmen haben. Bei Tieren setzt tatsächlich der Rechtsstaat aus, wenn Behörden derartige Behauptungen zur Beruhigung der Öffentlichkeit verbreiten und nicht einschreiten.”

Weiters wird zwar nach der Behördenkontrolle anerkannt, dass es verletzte Tiere gegeben habe, und zusätzlich einige Tiere mit unbehandelten Nabelbrüchen, sowie mit abgebissenen Schwanzstummeln trotz bereits illegal routinemäßig kupierter Schwänze. Aber auch das wird offenbar als „normal“ akzeptiert. Balluch: “Normal ist so etwas nur in Schweinefabriken mit Vollspaltenboden, und wie wir in diesem Fall sehen, genauso mit strukturiertem Vollspaltenboden Neu. In Tierwohlställen werden die Schwänze der Schweine nicht kupiert und trotzdem gibt es kein derartiges Schwanzbeißen. Den Unterschied macht die tiefe Stroheinstreu, ohne die eine Schweinehaltung aus zwei Gründen nicht zukunftsfähig ist: erstens brauchen die Tiere eine weiche Unterlage zum Liegen und zweitens viel Einstreu zum Wühlen. Beides ist essentiell für ein Minimum an Lebensqualität der Schweine.”

Eindeutig bricht diese Schweinefabrik zwei Bestimmungen in der Verordnung zur Schweinehaltung. Einerseits werden nur Schweine mit kupierten Schwänzen verwendet, obwohl das routinemäßige Schwanzkupieren verboten ist. Und andererseits gibt es keinen physisch angenehmen Liegebereich, der sauber ist und auf dem alle Schweine gleichzeitig Platz haben. Beide diese Normen sind explizit in der Verordnung angeführt, werden aber von Vollspaltenbetrieben, wie diesem, ignoriert und von der Amtstierärzt:innenschaft nicht vollzogen!

Balluch dazu: “Stimmt, es ist leider üblich bei Vollspaltenboden-Schweinefabriken, diese zwei gesetzlichen Bestimmungen einfach zu brechen. Aber das darf doch nicht wahr sein, dass die Behörde diesen Gesetzesbruch als üblich hinnimmt! Der Rechtsstaat muss endlich auch bei Tieren durchgesetzt werden. So kann es nicht weitergehen!”

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
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