Von der Jugend-Hilfe zur Kinder-Haft

DÖJ und FICE-Austria warnen vor falscher Entwicklung

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe (KJH) wurde lange Zeit finanziell VERNACHLÄSSIGT, dann an die Bundesländer ABGESCHOBEN und soll nun gar durch die Justiz ERSETZT werden. Mit diesen kritischen Worten kommentieren der DÖJ, in dem der Großteil aller österreichischen KJH-Einrichtungen vernetzt sind, und FICE-Austria, die sich für Qualität in allen Bereichen der KJH einsetzt, die Entwicklung der KJH in Österreich.

Anlass ist ein neuer sicherheitspolizeilicher Gesetzes-Vorschlag, um immer jüngeren Straftätern zu begegnen. In der Tat muss die Gesellschaft vor den Folgen dieser Entwicklung geschützt werden. Die Regierungspartei ÖVP hat daher den neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 und polizeiliche Gegenmaßnahmen vorsieht. Die Grüne Regierungspartei ist bisher dagegen. DÖJ und FICE-Austria erheben den Vorwurf, dass eine besser ausgestattete KJH diese Entwicklung hätte wirksam hintanhalten können. Auch sei die KJH dafür verantwortlich, die vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen effizient umzusetzen. Es brauche kein neues Gesetz, denn die Bekämpfung dieser Missstände gehört zum öffentlichen Auftrag der KJH.

So sind die vorgeschlagenen „_Interdisziplinären Fallkonferenzen von Jugendhilfe, Polizei, Schule und anderen Systemen_“ bereits jetzt eine gesetzliche Aufgabe der KJH[1]. Vorladungen von Eltern und Jugendlichen zur Belehrung sind immer schon möglich, werden teilweise auch gemacht und können durch pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen auch erzwungen werden. Die Einbeziehung der Elternverantwortung ist ein Grundsatz der KJH bei allen Maßnahmen[2].

Allerdings muss die KJH finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag auch tatsächlich ausführen kann. Dazu gehört auch eine verbesserte Kooperation zwischen KJH und Polizei. Es braucht wieder eine bundesweite Steuerung in der KJH und österreichweite Maßnahmen gegen den Personalmangel.    

Die Übertragung bisher unerledigter Aufgaben der KJH an die Sicherheitspolizei durch ein neues Gesetz wäre ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Der DÖJ und FICE-Austria fordern daher entschieden eine bessere JUGENDHILFE STATT KINDERHAFT.

Dr. Hubert Löffler (GF DÖJ)

Dr. Christian Posch (Präsident FICE-Austria) 

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[1] Früheres Rahmengesetz (2013) BKJHG  §1 (6) lautet: „_Die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in Kooperation mit dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem.“_ Diesen Satz haben Burgenland, Steiermark, Niederösterreich, Wien und Kärnten wörtlich in ihr Landesgesetz übernommen. Tirol und Vorarlberg haben diesen Absatz erweitert mit der Verpflichtung zur Schaffung dauerhafter Kooperationsformen (T) bzw. zum Anstreben von Vereinbarungen mit diesen Einrichtungen, in denen die Grundsätze einer Zusammenarbeit festgelegt werden(V).

[2] Früheres Rahmengesetz (2013) BKJHG  §2 (2) lautet: „_Bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz sind folgende Ziele zu verfolgen:  … 2. Stärkung der Erziehungskraft der Familien und Förderung des Bewusstseins der Eltern für ihre Aufgaben;.“_

Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
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Dr. Christian Posch
Präsident der FICE Austria
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