BMKÖS/Mayer: Bundesmuseen führen gemeinsamen Mindestlohn ein
Mindestgehalt von 2.050,- Euro brutto in Bundesmuseen und Nationalbibliothek ab 1. September
Das BMKÖS, die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek haben sich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auf eine allgemeine Mindestlohn-Regelung verständigt, die mit 1. September in Kraft treten wird. Ab diesem Termin gibt es in allen Häusern ein Mindestgehalt von 2.050,- Euro brutto auf Vollzeitbasis. Die dafür nötigen Mittel werden den Bundesmuseen vom BMKÖS zur Verfügung gestellt, wie Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute bekanntgab.
Die Einführung des Mindestlohns geht auf die nach wie vor laufenden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesmuseendirektor:innenkonferenz und der GÖD zurück und ist als erster Zwischenschritt in Richtung eines einheitlichen Gehaltsschemas zu sehen. Die sozialpartnerschaftlichen Gespräche werden ungeachtet dessen fortgesetzt.
„Die Bundesmuseen gehören zu Österreichs bedeutendsten Kulturinstitutionen und haben dadurch eine Vorbildfunktion für den gesamten Sektor“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Umso wichtiger ist es, dass auch in Bezug auf faire Arbeitsverhältnisse und gerechte Bezahlung vorbildhaft agiert wird. Mit 1. September führen wir daher einen gemeinsamen Mindestlohn in den Bundesmuseen ein. Auch wenn der Abschluss eines gemeinsamen Kollektivvertrags nach wie vor das perspektivische Ziel sein muss, freue ich mich sehr über diesen gemeinsamen Schritt, weil er genau dort ansetzt, wo es die größten Herausforderungen gibt – nämlich bei den Geringverdiener:innen.“
„In Österreich sind bereits 98 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kollektivverträge geschützt. Diese Regelung ist ein wichtiger und positiver Zwischenschritt in Richtung eines gemeinsamen Kollektivvertrags, für den wir uns mit aller Kraft einsetzen“, hält GÖD-Vorsitzender Eckehard Quin fest.
„Das Einstiegsgehalt an der Basis der Gehaltspyramide ist der wichtigste Baustein für eine gemeinsame Gehaltsordnung. Die soziale Ausgewogenheit dieses Konsenses ist gleichzeitig eine gute Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek“, so Wolfgang Bergmann, Belvedere-Geschäftsführer und Chefverhandler der Arbeitgeber-Seite.
„Alle acht Häuser haben sich seit der Ausgliederung teils massiv auseinanderentwickelt. Das in einem gemeinsamen Kollektivvertrag unter einen Hut zu bringen, ist fast unmöglich. Daher werden wir nun Schritt für Schritt vorgehen, bis das gemeinsame Ziel eines Kollektivvertrages umsetzbar ist. Nach langen Verhandlungen haben wir erstmals einen gemeinsamen einheitlichen Mindestlohn in allen Häusern“, so Johann Zöhling, stellvertretender Vorsitzender und KV-Chefverhandler der GÖD.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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