ÖGV begrüßt Attraktivierung des Genossenschaftsrechts

Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften künftig möglich – Nachschusspflicht fällt

Im Justizausschuss des Nationalrats ist heute eine Attraktivierung und Modernisierung des Genossenschaftsrechts auf den Weg gebracht worden: Künftig soll es einfach möglich sein, Vereine in Genossenschaften umzuwandeln. Zudem wird es die Möglichkeit geben, die Nachschusspflicht für Mitglieder einzuschränken oder ganz zu streichen.

„Mit dieser Reform wird das Genossenschaftsrecht modernisiert, wir stärken damit die Genossenschaft als nachhaltige und krisensichere Rechtsform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen“, so ÖGV-Vorstandsvorsitzender Peter Haubner. „Wenn Vereine wachsen und unternehmerische Tätigkeit entfalten, ist die Genossenschaft die bessere Rechtsform für sie, weil sie hohe wirtschaftliche Sicherheit durch die Revision bietet“, führt er aus.

Mit der Möglichkeit, die Nachschusspflicht nicht nur mit einem höheren Betrag festzulegen, sondern sie auch einzuschränken oder ganz auszuschließen – auch für bereits bestehende Genossenschaften –, wird die Rechtsform des kooperativen Wirtschaftens vor allem flexibler.

Der ÖGV rechnet nach der Beschlussfassung durch den Nationalrat, die noch vor der Sommerpause erfolgen soll, mit zusätzlichem Aufwind für die Rechtsform der Genossenschaft. Bereits 2022 und 2023 gab es so viele Neugründungen wie schon lange nicht, insbesondere im Bereich der Energiegenossenschaften.

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