Sterbehilfe neuerlich auf Agenda der aktuellen VfGH-Sommersession

ÖGHL brachte Antrag wegen unzumutbarer Hürden im bestehenden Sterbeverfügungsgesetz und für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein

Der Verfassungsgerichtshof hat überraschend den Antrag der Österr. Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) auf die Tagesordnung der gerade startenden Sommersession gesetzt: www.vfgh.gv.at/medien/Vorschau-Juni-2024.de.php 

Im Juni 2023 brachte der Verein einen neuerlichen Individualantrag an den VfGH ein. Mit diesem Antrag sollen unzumutbare Hürden im bestehenden Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) beseitigt werden und aktive Sterbefhilfe legalisiert werden. Insbesondere soll das rigide Werbe- und Kommunikationsverbot zum Thema Sterbehilfe beendet werden, um eine sinnvolle Betreuungsarbeit in diesem Bereich zu ermöglichen.

Weiters kritisierte die ÖGHL in dem Antrag, dass eine Sterbeverfügung unverhältnismäßig teuer ist und nur für ein Jahr gilt (während eine Patientenverfügung 8 Jahre gültig ist) und dass Pflege und Hospizeinrichtungen ihre PatientInnen weder über die Möglichkeit der Sterbehilfe aufklären, noch die Sterbehilfe in ihren Einrichtungen ermöglichen müssen. Inzwischen wurde auch von der Volksanwaltschaft dieser Missstand aufgedeckt, der insbesondere in konfessionellen Einrichtungen zu finden ist.

„Wir sind zuversichtlich, dass das Höchstgericht im Sinne der betroffenen notleidenden Menschen entscheiden und die ungerechten Barrieren beim Zugang zum assistierten Suizid beseitigen wird. Jeder Mensch sollte nach seinen Maßstäben einen Zugang zu einem würdevollen Sterben erhalten“ sagt die Palliativmedizinerin Dr. Christina Kaneider. Sie ist ärztliche Leiterin und seit diesem Jahr auch Geschäftsführerin der ÖGHL.

Details zum ÖGHL-Individualantrag: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230626_OTS0006

www.oeghl.at

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