34. Wiener Landtag (3)

Aktuelle Stunde

LAbg. Sabine Keri (ÖVP) ging auf die Historie der Möglichkeit zur Mitbestimmung von Kinder- und Jugendlichen in Wien ein. Viele Ideen zu diesem Thema seien von der ÖVP an die Stadtregierung herangetragen worden. Im Oktober 2016 hätte die ÖVP den ersten Antrag zur Verankerung des Wiener Schüler*innen-Parlaments in der Geschäftsordnung des Gemeinderats eingebracht. Nach mehreren Runden sei es gelungen, dass das Schüler*innen-Parlament auch im Gemeinderatssitzungssaal tagen könne. Der ehemalige Schulsprecher Harald Zierfuß sitze jetzt übrigens als Gemeinderat im Saal, betonte Keri. Die Stadtregierung plane eine Gesetzesänderung, wonach Forderungen und Anträge aus dem Schüler*innenparlament im Bildungsausschuss behandelt werden sollen. Ähnlich wie im Petitionsausschuss sollten die Kinder und Jugendliche auch im Bildungsausschuss Gehör finden, forderte Keri und ihre Anliegen ernst genommen werden. Das sei ein unmissverständliches Zeichen, dass die Anliegen der Jüngsten in der Stadt von der Politik ernst genommen würden und dass in Wien Demokratie auch gelebt werde und Kinder und Jugendliche eine Stimme hätten, so Keri.

LAbg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ) betonte, dass die Regierungskoalition „das Beste für die Kinder und Jugendlichen will.“ Das spiegle sich in der Politik und in vielen Maßnahmen der Stadt wider. In diesem Zusammenhang verwies sie auf ihre Vorredner*innen von der SPÖ und NEOS, die bereits zur Kinder- und Jugendstrategie, der Werkstadt Junges Wien oder zur Kinder- und Jugendmillion gesprochen hatten. Der Stadtregierung sei es ein Anliegen, den Jüngsten und Jungen in Wien eine Mitsprache zu bieten und es ihnen zu ermöglichen, ihre Stadt mitzugestalten. Auch sie begrüßte, dass es bald möglich sein werde, dass Anträge und Forderungen aus dem Schüler*innen-Parlament im Bildungsausschuss behandelt werden. Sie bedankte sich bei den engagierten Schüler*innen-Vertreter*innen und ihren Organisationen. Sie seien Teil der lebendigen Demokratie in der Stadt.

WAHL EINES ERSATZMITGLIEDES DES BUNDESRATES

Im Anschluss an die Aktuelle Stunde stand die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates an. er Wiener Landtag wählte Angelika Papousek von den NEOS als neues Wiener Ersatzmitgliedes des Bundesrates.

TÄTIGKEITSBERICHT DES VERWALTUNGSGERICHTES WIEN FÜR DAS JAHR 2023

LAbg. Thomas Weber (NEOS) betonte, dass Verwaltungsgerichte eine wichtige rechtsstaatliche Funktion inne hätten, nämlich zu überprüfen, dass die öffentliche Verwaltung auf dem Boden der Gesetze agieren würde.  Das sei zu Ende gedacht ein Schutz der Grundrechte der Bürger*innen, betonte Weber. Er lobte den Bericht als „übersichtlich und gut lesbar“ und zeige auch Erfordernisse wie mehr Dienstposten für das Gericht auf. Auch die Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung zum Bericht sei aufschlussreich. Das Land Wien sei bemüht das Gericht zu unterstützten, das zeige sich auch im Budget für die Institution, das um knapp anderthalb Millionen gestiegen sei – Geld das vor allem für mehr Personal aufgewendet worden sei, sagte Weber.  Er zitierte aus dem Tätigkeitsbericht: Die Zahl der neuen Verfahren würde zurückgehen; die Verfahrensdauer würden sich im Schnitt von sieben auf sechs Monate verkürzen; pro Richter würden 183 Rechtssachen pro Jahr neu dazu kommen. Im Bericht werde kritisiert, dass dem Gericht oft Unterlagen und Akten mit Verweis auf den Datenschutz verweigert würden, das stimme ihn, Weber, nachdenklich. An der Sicherheitschleuße des Gerichts seien mehr als 3.300 gefährliche Gegenstände abgenommen worden, darunter mehrere Dutzend Schusswaffen – auch davon zeigte sich Weber beunruhigt.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) bedankte sich für die geleistete Arbeit des Gerichts. Viele der Fälle im Verwaltungsgericht – insbesondere Säumigkeitsbeschwerden – würden die MA 35 betreffen, erinnerte Ellensohn; hier gebe es trotz Verbesserungen weiter Handlungsbedarf. Er ging auf die sogenannte „Verschlussakte Volkertviertel“ ein. Dabei handelt es sich um eine von der Stadt zurückgehaltene Studie zum „Supergrätzel“ in der Leopoldstadt. Die Veröffentlichung der Studie habe von interessierten Bürger*innen und Lokaljournalist*innen eingeklagt werden müssen. Laut Ellensohn sei der neue Bezirkschef der Leopoldstadt offenbar nicht mit dem Ergebnis („weniger Autos, weniger Beton, Verkehrsberuhigung“) der von seiner Vorgängerin in Auftrag gegebenen Studie einverstanden gewesen und habe sie deshalb in der Schublade verschwinden lassen wollen. Der Fall habe mehrmals das Verwaltungsgericht beschäftigt, auch weil sich der Bezirk und die zuständigen Magistrate „sehr unkooperativ“ gezeigt hätten. Sogar die Anwaltskosten der Stadt Wien rund um die Verfahren seien zurückgehalten worden – auch diese Auskunft habe schließlich über das Verwaltungsgericht eingeklagt werden müssen. Er forderte mehr Transparenz und Einblick in die Verwaltung.

LAbg. Hannes Taborsky (ÖVP) bedankte sich ebenfalls beim Präsidenten und den Mitarbeiter*innen des Landesverwaltungsgerichts Wien. Er betonte ebenso die Wichtigkeit der Gewaltentrennung: Verwaltung müsse Kontrolle unterliegen wie alle Säulen der Demokratie. Das Verwaltungsgericht Wien bestehe seit 10 Jahren, im letzten Jahr seien 16.000 neue Verfahren dazugekommen, die das Gericht trotz Pensionierungen und Krankenstände rasch abgearbeitet habe. Taborsky kritisierte die dünne Personalausstattung des Verwaltungsgerichts, auch angesichts anstehender weiterer Pensionierungen. Auch würden Amtssachverständige fehlen, was die Bearbeitung bestimmter Fälle verlangsamt habe. Taborksy hob ebenso wie seine Vorredner die hohe Zahl an Säumnisbeschwerden bei der MA 35 hervor. Es sei wichtig die Forderungen des Gerichts nach personeller und fachlicher Ausstattung zu unterstützten, schloss Taborsky.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) nannte das seit 10 Jahren bestehende Wiener Landes-Verwaltungsgericht einen Teil „einer der gelungensten Verwaltungsreformen der zweiten Republik“. Ziel der Reform seien unter anderem raschere Entscheidungen und eine größere Bürger*innen-Nähe gewesen, was durch die Reform auch gelungen sei. Auch er ging auf den Bericht ein, wobei die Differenzen zwischen Bericht des Gerichts und Stellungnahme des Landes aus seiner Sicht „nicht dramatisch“ seien. Er hob die positive Entwicklung beim Personalstand beim Verwaltungsgericht hervor, das sowohl Richter*innen als auch Rechtspfleger*innen und Kanzleibedienstete aufgestockt hätte, was sich auch im Personalbudget niederschlagen würde. Unter dem Punkt „Richterliche Unabhängigkeit“ werde im Bericht Kritik an der Bestellung des Präsidenten und Vizepräsidenten durch die Landesregierung geübt. Diese Vorgehensweise sei aber in der Bundes-Verfassung vorgeschrieben und passiere so auch in den anderen acht Bundesländern, konterte Stürzenbecher.

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) griff die Schilderungen von seinem Vorredner Ellensohn auf und betonte, dass das Verwaltungsgericht in besagten Fall weniger Arbeit gehabt hätte, wenn sich die Stadt Wien an ihre eigenen Ansprüche gehalten hätte, „die transparenteste Stadt der Welt zu sein“. Er kritisierte, dass sich die Stadt oft schwertue, das Gericht anzuerkennen und betonte ebenso wie seine Vorredner die Wichtigkeit einer unabhängigen Rechtsinstanz. Der Bericht zeige, dass das Gericht funktioniert, auch die Debatte über den Bericht sei wichtig. Er kritisierte die immer noch starke Belastung der Richterinnen und Richter; es brauche mehr Personal und Mittel. Auch er stellte fest, dass in Verfahren dem Gericht oft Akten mit Verweis auf den Datenschutz oder fehlende Rechtsgrundlagen vorenthalten würden. Es mache keinen Sinn, wenn „eine Behörde von der anderen Behörde nix kriegt“, das müsse gesetzlich repariert werden. Schließlich kritisierte auch Kowarik die hohe Zahl an Säumigkeitsbeschwerden, mit denen sich das Gericht beschäftigen müsse. In Wien sei vor allem die MA 35 betroffen; er sah einen Zusammenhang mit Zuzug und Migration, die Säumigkeitsbeschwerden seien ein Zeichen, „dass wir es nicht schaffen“, meinte Kowarik. (Forts.) ato

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