EU-Lieferkettengesetz braucht klaren und praxistauglichen Rechtsrahmen

Expert:innen- und Stakeholder-Diskussion in WKÖ; GS Kopf: KMU vor ausufernder Bürokratie schützen; BM Kocher: Bei nationaler Umsetzung auf Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität achten

Das EU-Lieferkettengesetz verfolgt ambitionierte Ziele und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Hochkarätige Teilnehmer aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutierten im Rahmen einer Veranstaltung in der Wirtschaftskammer Österreich die Auswirkungen auf die Wirtschaft, gaben Impulse für die anstehende nationale Umsetzung und informierten über geeignete Vorbereitungsmaßnahmen.

„Als Wirtschaftskammer bekennen wir uns zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Wirtschaften. Dementsprechend haben wir das grundsätzliche Ziel des EU-Lieferkettengesetzes, soziale und ökologische Standards international zu verbessern, von Beginn an unterstützt. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und Europas, die ohnehin schon angeschlagen ist, darf jedoch nicht durch eine überbordende Bürokratie gefährdet werden. Aufgrund derzeit nicht abschätzbarer Haftungsrisiken besteht die Gefahr, dass langjährige Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen abgebrochen werden und der Zugang zu wichtigen Rohstoffen wie Seltenen Erden, die gerade dringend für die Klimawende benötigt werden, massiv erschwert wird“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

 

„Die Einhaltung unserer hohen sozialen Standards entlang der Lieferkette liegt im öffentlichen Interesse und ist im Kern eine staatliche Aufgabe. Wenn Unternehmen die Verantwortung für dieses öffentliche Interesse in Verbindungen mit Haftungen und hohen Strafdrohungen übertragen werden soll, braucht es zumindest einen klaren und praxistauglichen Rechtsrahmen“, so Karlheinz Kopf. Der nationale Gesetzgeber muss jetzt rasch aktiv werden und die Vorgaben des EU-Lieferkettengesetzes möglichst so umsetzen, dass das Gesetz die gewünschten Effekte bringt, aber auch diejenigen schont, die ohnehin durch ausufernde Bürokratie am meisten belastet sind, nämlich unsere kleinen und mittleren Betriebe.

Das EU-Lieferkettengesetz verlangt, dass internationale Risikoanalysen entlang der gesamten Lieferkette durchzuführen und die Sorgfaltspflichten an Geschäftspartner weiterzugeben sind. Damit können zahlreiche kleinere Betriebe indirekt betroffen sein, die nicht in den direkten Wirkungsbereich des Gesetzes fallen. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft drohen mit dem EU-Lieferkettengesetz Bürokratie und Dokumentationspflichten, welche besonders für KMU jetzt schon schwer zu verkraften sind. Denn sie werden unabhängig des Geltungsbereiches des Gesetzes auch indirekt betroffen sein, da sie als Zulieferer größerer Unternehmen ebenfalls erfasst sind.

„Bei der nationalen Umsetzung muss daher vor allem darauf geachtet werden, dass die Regelungen verhältnismäßig und praktikabel ausgestaltet werden“, so der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, Martin Kocher. Auch Karlheinz Kopf betonte: „Der administrative Aufwand und die Kosten für Verwaltungsvorschriften müssen bei der nationalen Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in Österreich so gering wie möglich gehalten und zugesagte Unterstützungen rasch umgesetzt werden.“ Durch entsprechende Guidelines müssen die Abläufe und Prüfpflichten so klar und praktikabel wie möglich sein, damit sich Unternehmen auf die neuen Herausforderungen einstellen können. „Wie auch immer, die Richtlinie ist jetzt umzusetzen, und das so effektiv und vor allem bürokratiearm wie möglich“, betont der Generalsekretär. (PWK240)

 

 

Sebastian Winter
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
T 0590900 4462
E sebastian.winter@wko.at

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