Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch startet

Sozialministerium, Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer forcieren direkte elektronische Abrechnung durch Ärzt:innen

Schneller, effizienter und vor allem für die Patient:innen leichter. Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patient:innen bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärzt:innen die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patient:innen selbst.

Die Details wurden nun auch zwischen Sozialministerium, ÖGK und ÖÄK vereinbart. Von der Regelung sind jene Wahlärzt:innen betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen im Jahr betreuen. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und so auch schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich so deutlich verkürzen. Für Patient:innen von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Im Zuge der Gesundheitsreform stärken wir den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren deutlich. Wir schaffen neue Kassenstellen und erhöhen die Zahl der Primärversorgungszentren. Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung schaffen wir kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten. Sie erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt. Ab 2026 werden Wahlärztinnen und -ärzte zusätzlich an das e-card-System und die ELGA angebunden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen.“

Matthias Krenn, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse: „Die ÖGK ist für die Menschen da, digital und persönlich mit unseren engagierten Mitarbeiter:innen. Die elektronische Abrechnung ist eine Maßnahme von Vielen, um die Wahlarztkostenerstattung zu verbessern. Es ist vor allem eine enorme Erleichterung für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK.“

Edgar Wutscher, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Die getroffene Vereinbarung bringt sowohl für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte Klarheit. Wir wissen um die große Bereitschaft unter den Wahlärztinnen und Wahlärzten, ihre Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, schneller zu ihrer Rückerstattung zu kommen. Denn als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte steht für uns immer der optimale Service für unsere Patientinnen und Patienten im Vordergrund – im Wahlarztbereich genauso wie im Kassenbereich.“

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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