Korrektur zu OTS0208 von 27.06.2024: Jetzt fix: Nationalratswahl am 29. September

Hauptausschuss legt Wahltermin fest

Im vierten Absatz muss es wie folgt lauten: Alle, die sich der Wahl stellen wollen, müssen bis zum Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählen darf, wer bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Spätestens bis zum Stichtag am 9. Juli muss man dafür die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt haben.

Es folgt der gesamte korrigierte Text:

Mit der heutigen Genehmigung des Hauptausschusses ist es fix: Die Nationalratswahl findet am 29. September 2024 statt. Neben dem Wahltermin stehen nun auch der Stichtag und diverse Fristen fest – etwa für Wähler:innenverzeichnis und Wahlvorschläge.

Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die volle Dauer ausschöpfen. Es handelt sich erst um die fünfte Legislaturperiode der Zweiten Republik, die nicht vorzeitig beendet wurde. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats findet voraussichtlich am 24. Oktober 2024 statt.

WAHLTERMIN UND STICHTAG EINSTIMMIG FESTGELEGT

Genau fünf Jahre nach der vorigen Wahl wird am 29. September 2024 erneut der Nationalrat gewählt. Die Abgeordneten genehmigten die Verordnung der Regierung zur Ausschreibung der Wahl (280/HA) einstimmig. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 festgelegt. Danach orientieren sich bestimmte Fristen, wie die Bestellung der Sprengelwahlleiter:innen, die Konstituierung der Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht und die Einbringung von Wahlvorschlägen.

Alle, die sich der Wahl stellen wollen, müssen bis zum Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählen darf, wer bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Spätestens bis zum Stichtag am 9. Juli muss man dafür die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt haben. Bei der Nationalratswahl werden 6,3 Mio. Menschen wahlberechtigt sein, erläuterte Innenminister Gerhard Karner im Hauptausschuss. Er dankte bereits im Vorfeld allen Ehrenamtlichen, die in den Wahlbehörden ihren Dienst versehen werden.

LEGISLATURPERIODE DAUERT VOLLE FÜNF JAHRE

Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die vollen fünf Jahre ausschöpfen. Seit die Dauer der Legislaturperioden im Jahr 2007 von vier auf fünf Jahren ausgeweitet wurde, ist das erst zum zweiten Mal der Fall. Doch auch davor wurden die meisten Perioden vorzeitig beendet. Von insgesamt 22 abgeschlossenen Gesetzgebungsperioden in der Zweiten Republik endeten bisher erst vier durch Zeitablauf: die XI., die XIII., die XVIII und die XXIV. Periode hielten die volle Dauer.

Es handelt sich dabei um die Regierungen Klaus II unter Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) von 1966 bis 1970, die Regierung Kreisky II unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) von 1971 bis 1975, die Regierung Vranitzky II unter Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) von 1990 bis 1994 und die Regierung Faymann I unter Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) von 2008 bis 2013.

Die restlichen 18 Legislaturperioden endeten durch Beschluss auf vorzeitige Beendigung. Nicht immer waren aber Regierungskrisen der Grund. Oftmals löste sich der Nationalrat auch deshalb vorzeitig selbst auf, weil man damit die Wahl an einen bestimmten, gewünschten Termin legen konnte. Denn die Bundesverfassung schreibt vor, dass der neue Nationalrat spätestens 30 Tage nach der Wahl einberufen werden muss. Wollte man also beispielsweise einige Wochen früher wählen, musste auch die Gesetzgebungsperiode verkürzt werden.

Die kürzeste Periode dauerte mit 434 Tagen nur etwas länger als ein Jahr: Die XIX. Legislaturperiode – an der Regierungsspitze standen damals Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Vizekanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) – lief vom 7. November 1994 bis zum 14. Jänner 1996.

NEU GEWÄHLTER NATIONALRAT TRITT VORAUSSICHTLICH AM 24. OKTOBER ZUSAMMEN

Die XXVII. Gesetzgebungsperiode dauert noch bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats an. Als Termin kommt aus rechtlicher Sicht nur der 24. Oktober 2024 in Frage, weil die aktuelle Fünfjahresperiode am 23. Oktober 2024 um 24.00 Uhr endet. Die derzeitigen Abgeordneten sind noch solange im Amt. Formal erfolgt die Einberufung der konstituierenden Sitzung per Entschließung des Bundespräsidenten auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung. In der Praxis erfolgt das meist kurz vor der Sitzung im Herbst.

Auch Plenarsitzungen und Ausschüsse können bis dahin in der alten Besetzung stattfinden. Eine reguläre Nationalratssitzung ist für den 18. September geplant. Sondersitzungen sind auch im Sommer bzw. nach der Wahl noch möglich. (Fortsetzung Hauptausschuss) kar

HINWEIS: Mehr Informationen zum Wahljahr 2024 finden Sie unter https://www.parlament.gv.at/mehralseinkreuzerl.

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