Sozialausschuss einstimmig für Abkommen gegen Gewalt in der Arbeitswelt

Änderungen für Gastverträge an Theatern und in Bauwirtschaft passieren Ausschuss ebenfalls

Einstimmig hat der Sozialausschuss heute die Ratifizierung eines internationalen Abkommens gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf den Weg gebracht. Außerdem stimmten sie für Neuregelungen für Gastverträge an Theatern sowie für eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Initiativen der Opposition wurden vertagt.

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BESEITIGUNG VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ

Nachdem der Nationalrat es im vergangenen Plenum einstimmig gefordert hatte, soll nun ein internationales Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine zugehörige Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert werden (2591 d.B.). Das Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO) verlangt ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, eine Strategie zur Verhinderung, Sanktionen sowie Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung. Außerdem müssen Opfer Zugang zu Abhilfe und Unterstützung haben und Vorkehrungen für Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigung getroffen sein. Die Empfehlung Nr. 206 schlägt ergänzende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor. Der Beschluss im Sozialausschuss fiel einstimmig. Ein Antrag der SPÖ, mit dem sie sich für die Ratifizierung des Abkommens einsetzte, gilt als miterledigt (2665/A(E)).

Eine Gegenüberstellung mit der österreichischen Rechtslage habe gezeigt, dass es auf nationaler Ebene keine Anpassungen braucht, heißt es in den Erläuterungen zum Staatsvertrag. Gewalt und Belästigung sind in Österreich durch zahlreiche Bestimmungen im Strafgesetzbuch verboten. Laut Gleichbehandlungsgebot im Gleichbehandlungsgesetz darf niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zughörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung benachteiligt werden.

Bettina Zopf (ÖVP) bezeichnete die Inhalte des Abkommens als wichtig und betonte, dass Österreich bereits zu allen Bestimmungen passende Umsetzungsmaßnahmen in Gesetzgebung und Praxis habe. Markus Koza (Grüne) sprach von einem hohen symbolischen Wert der Ratifizierung.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fand es wichtig, den Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz durch eine völkerrechtliche Bindung anzuerkennen. Die Welt sei in diesem Bereich auch in Österreich noch nicht in Ordnung, gab sie zu bedenken. Dem stimmte Gerald Loacker (NEOS) zu. Es gebe noch viel zu tun. Die Forderungen des Übereinkommens übererfülle Österreich aber bereits, weshalb man es problemlos ratifizieren könne.

Arbeitsminister Martin Kocher betonte ebenfalls, dass die Gesetzgebung hierzulande schon sehr weit sei. Das heiße aber nicht, dass es nichts mehr zu tun gebe. Die Ratifizierung ist laut Kocher ein “wichtiges Signal”.

NOVELLE ZUM BAUARBEITER-SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ

Einstimmig passierte den Ausschuss auch Regierungsvorlage zur Novellierung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (2558 d.B.). Sie hat zum Ziel, einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitskräften zu gewährleisten. Bestimmungen des Gesetzes sollen künftig dann auf überlassene Arbeitskräfte Anwendung finden, wenn auch der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bisher wurde auf die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten abgestellt. Die Regierung reagierte damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Die geltende Rechtslage hat dazu geführt, dass überlassene Arbeitnehmer:innen in einem Stuckateur- oder einem Trockenausbaubetrieb vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz umfasst sind, Stammkräfte dieser Betriebe allerdings nicht.

Es handle sich um Klarstellungen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung, erläuterte Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP). Sie bat, den Begriff “Leiharbeiter:innen” nicht mehr zu verwenden, weil dieser nicht wertschätzend sei. Weil mit der Änderung wichtige Fragen geklärt würden, drückte auch Gerald Loacker (NEOS) seine Zustimmung aus. Josef Muchitsch (SPÖ) betonte, dass die Änderung auf einer Sozialpartnervereinbarung beruhe und Vorteile für überlassene Arbeitskräfte bringe.

Eine Initiative der NEOS, die auf mehr Transparenz bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) abzielt (2020/A(E)), wurde vertagt.

KLARSTELLUNGEN UND NEUREGELUNGEN FÜR GASTVERTRÄGE AN THEATERN

Gesetzliche Klarstellungen werden im Zusammenhang mit Gastverträgen an Theatern getroffen. Der von der Regierung vorgelegten Novelle des Theaterarbeitsgesetzes (2605 d.B.) stimmten im Ausschuss ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS zu. Der Begriff des Gastes am Theater wird damit präziser definiert. Damit ein Gastvertrag vorliegt, muss die betroffene Person als Grundvoraussetzung bei konkreten Aufführungen mitwirken, wird textlich klargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen einem Gast vom Typ I und einem Gast vom Typ II. Ersterer wirkt bei nicht mehr als fünf Aufführungen pro Spieljahr mit. Ein Gast vom Typ II ist zur Mitwirkung an mehr als fünf, aber maximal 60 Aufführungen verpflichtet, und verdient dafür mehr als den Durchschnittsbezug der Ensemblemitglieder. Die Berechnung dieses Durchschnittsbezugs wird mit der Novelle geregelt.

Außerdem soll auch für Bühnenunternehmen, die kein fixes Ensemble haben, eine Entgeltgrenze für den Begriff des Gastes geschaffen werden. Erhält ein Gast für seine Anwesenheitszeiten ein Entgelt, das einem fiktiven Monatsgehalt von mehr als dem 15-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3.030 €) entspricht, so liegt demnach ein Gastvertrag vom Typ II vor. Auch für die Berechnung dieses fiktiven Monatsgehalts sieht die Gesetzesänderung eine Regelung vor.

Die neuen Regelungen für Gastverträge sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten und für alle Verträge gelten, die mit diesem Tag beginnen. Im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen soll die Novelle zahlreiche Auslegungsfragen klären.

ÖVP UND GRÜNE: NOVELLE BRINGT RECHTSSICHERHEIT

Markus Koza (Grüne) erläuterte, dass mit der Novellierung Rechtssicherheit und eine gesetzliche Klärung geschaffen werde. Auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) fand, dass viele Formulierungen nun klarer und verständlicher gestaltet werden und die Regelungen damit besser als bisher sind. Gerald Loacker (NEOS) legte dar, dass er die Änderungen mittragen könne. Er sah aber ein generelles Problem darin, dass Personen “gegen ihren Willen zu Angestellten umqualifiziert werden”.

Vonseiten der SPÖ kritisierte Gabriele Heinisch-Hosek, dass es sich um ein “Novellchen und nicht um eine Novelle” handle. Die Präzisierung bei den Gastverträgen sei in Ordnung. Insgesamt sei aber eine große Chance vertan worden, die soziale Absicherung von Künstler:innen zu verbessern. Nach wie vor gebe es keine Lösung für Künstler:innen, die tageweise beschäftigt werden. Sie könne den Änderungen nicht zustimmen, weil aus ihrer Sicht dringend notwendige Verbesserungen für Künstler:innen fehlen.

SPÖ-FORDERUNGEN AUF WARTEBANK

Zahlreiche Anträge der SPÖ wurden von den Koalitionsparteien vertagt. So setzten sich die Sozialdemokrat:innen für einen Rechtsanspruch auf Freistellung für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz (2042/A(E)) und gegen die Schließung von Standorten der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (4077/A(E)) ein. Sie forderten zudem einen Kündigungsschutz für schwer kranke Arbeitnehmer:innen (4078/A(E)) sowie einen Beschäftigungsschutz für Kinder und Jugendliche in der Digitalen Welt, sogenannten Kinder-Influencer:innen (4080/A(E)). (Fortsetzung Sozialausschuss) kar

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