FP-Rosenkranz: Niederösterreich stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen

Deutliche Anhebung der Standards für Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen

St. Pölten (OTS) – Die neue Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung des Landes Niederösterreich ist vor kurzem in Begutachtung gegangen. „Mit der neuen Verordnung stärken wir abermals die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass die Wohn- und Tagesbetreuung auch rechtlich auf neue Füße gestellt wird, obgleich deren Inhalte schon jetzt in der täglichen Praxis zum Großteil bereits gelebt werden“, hält FP-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz fest.

Der Verordnungsentwurf orientiere sich am Übereinkommen über die „Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen. Somit würden nicht nur überalterte Begriffe aktualisiert, sondern auch die Rechtssicherheit der Betroffenen sowie derer Angehörigen deutlich erhöht und zeitgemäße Konzepte berücksichtigt, so Rosenkranz.

„Bei dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf hat man bereits im Vorfeld die Trägerorganisationen sowie Selbstvertreter – insbesondere aus den Bereichen Menschen mit intellektueller Behinderung und Menschen mit psychischen Erkrankungen – eingebunden“, hebt Rosenkranz hervor. Angestrebt werde, dass die Verordnung spätestens mit Beginn des Jahres 2025 in Kraft tritt.

Büro LR Mag. Susanne Rosenkranz
Mag. Georg Negwer, Tel.: 0676/81213766

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